Bekanntgabe der Stadtverwaltung Wermelskirchen Hundesteuer – Auf der Jagd nach nicht gemeldeten „Bellos“
Wermelskirchen · Die Stadt hat eine Firma beauftragt, die Steuersünder ermitteln soll. Nach Schätzungen geht die Verwaltung davon aus, dass zehn Prozent der in Wermelskirchen gehaltenen Vierbeiner nicht gemeldet sind. Wie die Hundesteuer-Verweigerer entdeckt werden sollen.
Die Stadt macht jetzt Jagd auf Steuersünder. Konkret im Visier stehen diejenigen, die in Wermelskirchen einen oder mehrere Hunde halten, diese aber nicht angemeldet haben, um die Zahlung der fälligen Hundesteuer zu umgehen. Wie nahezu alle anderen Städte in Deutschland erhebt auch die Stadt Wermelskirchen eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die Tiere von dem Halter bei der Abgabenerhebung der Stadtverwaltung angemeldet werden.
„Leider müssen wir davon ausgehen, dass nicht alle Hundehalterinnen und Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind“, sagt Stadtkämmerer Dirk Irlenbusch. Insgesamt gehe die Stadt aktuell davon aus, dass bis zu zehn Prozent der im Stadtgebiet lebenden „Bellos“ nicht registriert sind.
Deshalb werden alle Haushalte in den kommenden Wochen durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr sowie samstags bis 17 Uhr unterwegs.
Die Mitarbeiter der Firma Springer Kommunale Dienste GmbH werden durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen, kündigt die Stadtverwaltung an. Dazu trage jeder dieser Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt Wermelskirchen ausgestellte Legitimation. Aber: „Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder sonstige Beträge vor Ort erhoben“, betont die Kämmerei der Stadt: „Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, erfolgt eine rückwirkende Steuerfestsetzung.“
Um Unannehmlichkeiten vorzubeugen, empfiehlt die Stadt, versäumte Anmeldungen umgehend nachzuholen. Zum Hintergrund des Vorgehens stellt die Stadtverwaltung dar: „Zur Erhebung einer gerechten Hundesteuer ist ein vollständiger Hundebestand notwendig.“ Hier werde die Stadt nun tätig, weil die nicht registrierten Hunde nicht nur ein niedrigeres Steueraufkommen, sondern auch eine fortlaufende Ungerechtigkeit gegenüber allen anderen bedeuteten, die ihre Hundesteuer ordnungsgemäß entrichten. Deshalb sei es unumgänglich, alle Hundehalter zu dieser kommunalen Steuer heranzuziehen und damit für Steuergerechtigkeit zu sorgen.
Nach der Hundesteuer-Satzung der Stadt Wermelskirchen ist ein Hundehalter verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme anzumelden. Wenn der Hund durch Geburt von einer bereits gehaltenen Hündin zugewachsen ist, ist das Jungtier innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadtverwaltung anzumelden.
Heutzutage hat sich die Hundesteuer so etabliert, dass seit dem Jahr 2011 alle 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine Hundesteuer erheben, weiß der Steuerzahlerbund. Bis zum Jahr 2010 war Hörstel über einen langen Zeitraum die einzige Kommune in NRW, die keine Hundesteuer erhoben hatte. „Heute ist die Hundesteuer eine Bagatellsteuer. Sie wird meist mit der Begrenzung der Zahl der Hunde im Gemeindegebiet erklärt“, skizziert der Steuerzahlerbund.
Eine Steuerbefreiung für Hunde, die aus einem Tierheim übernommen werden, wird von vielen Kommunen angeboten ‒ meist für ein Jahr. In Wermelskirchen ist das nicht der Fall.
Info Bei Fragen stehen Mitarbeiter der Kämmerei per E-Mail an hundesteuer@wermelskirchen.de zur Verfügung. Formulare zur Anmeldung von Hunden können auf der Homepage der Stadt abgerufen oder per E-Mail angefordert werden. Eine telefonische oder formlose An- und Abmeldung von Hunden beispielsweise per E-Mail ist nicht möglich.