Bürgermonitor in Wemelskirchen Stadt: Parken in der Kurve verboten

Wermelskirchen · Warum versetzt die Stadt nicht einfach ein Parkverbotsschild? Das wäre für Autofahrer eindeutig, so ein Leser. Er will für das Umsetzen kämpfen.

 Absolutes Halte- und Parkverbot gilt auch in der Kurve am Brückenweg.

Absolutes Halte- und Parkverbot gilt auch in der Kurve am Brückenweg.

Foto: Udo Teifel

Das Knöllchen hat er zähneknirschend bezahlt. Für das Parken in der Kurve – aber hinter einem absoluten Parkverbotschild, dessen Verbotspfeil in eine andere Richtung zeigt. „Ich werde jetzt so lange dafür kämpfen und in der Verwaltung vorsprechen, bis das Schild versetzt wird, damit deutlich erkennbar ist, dass auch in der Kurve Parken verboten ist“, sagt Frank Steinhaus. Was war passiert? Schon öfters stellte Steinhaus seinen kleinen Lieferwagen in die Kurve des Brückenweges schräg gegenüber des TUI-Reisecenters. Zuletzt direkt hinter das Parkverbot-Schild. Der Pfeil wies die Parkverbots-Zone Richtung Telegrafenstraße aus, nicht in Richtung Parkbuchten und Mittelinsel des Brückenweges. In der Kurve ist viel Platz; Autos und auch größere Fahrzeuge nehmen selten den Außenradius, sondern eher die Innenkurve, so dass Platz frei wäre zum Parken. Dachte sich Steinhaus. Die Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes sahen dies aber anders – das Knöllchen folgte vor einigen Wochen. Er zahlte, wollte aber die Situation geändert wissen. So sprach er im Ordnungsamt vor, auch beim Bürgermeister. Letzterer folgte der Argumentation seiner Mitarbeiter: Das sei eine gefährliche Kurve, berichtete er. Das sieht Steinhaus nicht ein. „Wenn das eine gefährliche Kurve ist, sollte man das Schild doch 100 Meter Richtung Parkbuchten setzen. Das wäre dann eindeutig. Was da jetzt passiert, ist doch eher Abzocke.“ Er wolle jedenfalls dafür kämpfen, dass das Schild versetzt werde – und die Verwaltung so lange nerven, bis dies erfolge.

Für Tiefbauamtsleiter Harald Drescher, zuständig für die Verkehrsschilder, gibt es keinen Grund, das Schild zu versetzen. „In Kurven ist es generell verboten, sein Fahrzeug abzustellen, also zu halten oder zu parken.“ Deshalb brauche man es rein formal nicht umzuschildern. „Das wäre ja dann doppelt beschildert.“ Er habe in der Vergangenheit verstärkt festgestellt, dass viele Beschwerden gerade auch zur Beschilderung aus Unwissenheit über die Straßenverkehrsordnung geäußert wurden. „Dieses Wissen zur Straßenverkehrsordnung lernt man in der Fahrschule“, so der Tiefbauamtsleiter.

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