Wermelskirchen Stadt verschickt Bescheide für Steuern und Gebühren

Wermelskirchen · Änderungen durch neue Finanzsoftware.

Wer Abgabenbescheide von der Stadt erhält, sollte auf das Kassenzeichen achten. Denn die Stadtverwaltung Wermelskirchen musste zum 1. Januar ihre Systeme auf eine neue Finanzsoftware umstellen. Ab 2018 werden sämtliche städtische Finanzgeschäfte, die Veranlagung von Steuern und Gebühren sowie die Beitreibung von offenen Forderungen mit dieser Software abgewickelt. "Die schon früh im Jahre 2017 begonnenen Umstellungsarbeiten waren sehr aufwendig und bringen auch für die Bürgerinnen und Bürger Veränderungen mit sich", teilt die Stadt mit.

Für alle zu leistenden Zahlungen wie Grundsteuer, Gewerbesteuer oder Elternbeiträge gibt es diese neuen Kassenzeichen. Bürger werden schriftlich über das neue Kassenzeichen informiert. Auf dem neuen Abgabenbescheid sei das Kassenzeichen besonders gekennzeichnet und leicht zu finden. Die Stadt hat bereits im Dezember 2017 durch einen Brief auf das neue Kassenzeichen bei den Elternbeiträgen hingewiesen.

Diejenigen, die ihre Zahlungen durch Überweisungen oder Dauerauftrag erledigen, müssen für eine korrekte Verbuchung unbedingt das neue Kassenzeichen im Verwendungszweck angeben.

Für diejenigen, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ändert sich hingegen nichts. Dieses wird automatisch auf das neue Kassenzeichen übertragen. Jedoch sei die auf dem Kontoauszug ersichtliche Mandatsreferenznummer neu. In diesem Zusammenhang bittet die Verwaltung, der Stadt ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dies vereinfache den Zahlungsverkehr enorm. Die Grundbesitz-Abgabenbescheide, die Festsetzungen für Grundsteuer, Müllabfuhr- und Abwassergebühren enthalten, werden Ende Januar versendet. Sie seien klarer und übersichtlicher gestaltet. Der Nachteil: Die Schriftgröße ist relativ klein. Dies sei vom Verfahren so vorgegeben.

Seit Jahresbeginn sei die Arbeitsbelastung in der Kämmerei sehr groß. Daher könne es in den nächsten Wochen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Um die Abwicklung zu beschleunigen, sollten Bürger derzeit von telefonischen und persönlichen Anfragen abzusehen. Stattdessen sollten Anfragen per E-Mail gestellt werden: steuer@wermelskirchen.de

(pd)
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