Gerichtsverfahren in Wermelskirchen Freispruch für angeklagten Fahrlehrer

Wermelskirchen · Die sexuelle Belästigung konnte dem 43-Jährigen trotz einer weiteren Zeugin nicht nachgewiesen werden. Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe.

Mit einem Freispruch endete das Verfahren gegen einen ehemaligen Fahrlehrer aus Remscheid.

Mit einem Freispruch endete das Verfahren gegen einen ehemaligen Fahrlehrer aus Remscheid.

Foto: dpa/Carsten Rehder

Es gibt keine Freisprüche erster oder zweiter Klasse. Ein Freispruch ist ein Freispruch. Und doch kommt es immer auf den Kontext an. Wenn der Richter, der mit Freispruch urteilt, in seiner Begründung sagt: „Ich bin mir sicher, dass etwas zwischen Ihnen passiert ist. Ich weiß aber nicht was – und ob es strafbar war“, dann klingt das eher nach „Im Zweifel für den Angeklagten“, als nach „Freispruch wegen erwiesener Unschuld“. Im Endeffekt kommt es auf das Gleiche heraus. Dem 43-jährigen ehemaligen Fahrlehrer aus Remscheid, der sich vor dem Amtsgericht wegen sexueller Belästigung einer zum Tatzeitpunkt 17-jährigen Fahrschülerin verantworten musste, konnte dieser Tatbestand nicht nachgewiesen werden – womit er freizusprechen war.