Wermelskirchen Sozialer Wohnungsbau wird wieder attraktiver

Wermelskirchen · Angesichts des Mangels an bezahlbarem Wohnraum und des gleichzeitigen Zustroms vieler Flüchtlinge hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW die Förderbedingungen für zukünftige soziale Bauprojekte deutlich verbessert.

Wie der Rheinisch-Bergische Kreis mitteilt, erhalten Bauherren jetzt eine besondere Förderung des Landes. Dies beziehe sich auf Neubauten und Neuschaffungen von Sozial- und Flüchtlingswohnungen und betrage je nach Kommune, in der die Baumaßnahme erfolgt, 15 oder 25 Prozent Zahlungsnachlass für die aufgenommenen Kredite.

Dieser Zahlungsnachlass, auch Tilgungsnachlass genannt, wirkt laut Kreisverwaltung wie ein Rabatt auf die Gesamtkosten einer Baumaßnahme und ist daher für Investoren besonders interessant. Für den Neubau von Flüchtlingswohnungen oder den Um- und Ausbau im Wohnungsbestand liege der Tilgungsnachlass je nach Kommune sogar bei 25 bis 35 Prozent. "Für die Herrichtung oder Anpassung von Wohnraum für Flüchtlinge sind es 30 Prozent", schreibt der Kreis in einer Pressemitteilung

Der Rheinisch-Bergische Kreis ist zuständig für die Bewilligung von Fördermitteln für Sozialwohnungen und Wohnraum für Flüchtlinge. In einem ausführlichen Beratungsgespräch könne geklärt werden, ob diese Voraussetzungen erfüllt werden, heißt es in der Mitteilung.

Kontakt Weitere Informationen sowie Terminabsprachen vergibt die Wohnungsbauförderung des Rheinisch-Bergischen Kreises unter Tel. 02202 132436 oder per E-Mail: wohnungsbaufoerderung@rbk-online.de.

(ser)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort