Wermelskirchen Schriftstücke beim Kreis auch in Blindenschrift anfordern

Wermelskirchen · Ab sofort können Dokumente und Schriftstücke der Kreisverwaltung, wie beispielsweise Flyer und Broschüren, auch in Braille-Schrift angefordert werden. Denn seit kurzer Zeit verfügt die Kreisverwaltung über einen Braille-Drucker, der es ermöglicht, Texte auch in einer für blinde Menschen lesbaren Form darzustellen.

Der Drucker stanzt erhabene Braille-Zeichen auf spezielles Papier, so dass blinde Menschen diesen Text mit dem Finger ertasten können, teilt der Rheinisch-Bergische Kreis mit. So sind sie nicht mehr auf die Hilfe Dritter oder technische Unterstützung angewiesen, sondern können Texte selbstständig lesen. "Das neue Angebot trägt zur gleichberechtigten Teilhabe blinder Menschen an gesellschaftlichen Prozessen bei und stellt somit einen weiteren Schritt in Richtung einer inklusiven Verwaltung dar", teilt der Kreis mit. Im Rahmen des Projekts "Gemeinsam leben - der Kreis auf dem Weg zur Inklusion" kümmert sich die Geschäftsstelle Inklusion des Rheinisch-Bergischen Kreises darum, das Thema Inklusion innerhalb der eigenen Verwaltung in Bergisch Gladbach, aber auch im gesamten Kreisgebiet voranzubringen.

Dafür wurden beispielsweise Gebärdendolmetscher bei verschiedenen Veranstaltungen eingesetzt, Flyer und Broschüren in leichter Sprache aufgelegt sowie die eigene Internetseite mit einer Technik versehen, die alle Texte vorliest.

Kontakt Für weitere Informationen sowie die Bestellung einzelner Flyer stehen Dirk Jäckel und Alexa Geik von der Geschäftsstelle Inklusion in Bergisch Gladbach telefonisch unter 02202 13-2135 und 13-2488 oder per E-Mail (inklusion@rbk-online.de) zur Verfügung.

(BM)
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