Wermelskirchen Schnee - Anlieger müssen Übergänge freiräumen

Wermelskirchen · Schmierig-glatt war es gestern Morgen nicht nur für Autofahrer, sondern besonders auch für Fußgänger. Überfrierende Nässe machte den Fußweg auch auf geräumten Bürgersteigen zur Gefahrenstelle. Da halfen kaum noch abstumpfende Mittel.

 So geht das ja gar nicht: Ein Zebrastreifen an der Berliner Straße.

So geht das ja gar nicht: Ein Zebrastreifen an der Berliner Straße.

Foto: Teifel

Auffallend: Dort, wo in den vergangenen Tagen überhaupt nicht geräumt wurde, der Schnee also plattgetreten war, bildeten sich gefährliche Eisflächen. Verärgert sind auch viele Fußgänger darüber, dass oftmals weder Kreuzungsübergänge noch die Zugänge zu Überquerungshilfen oder Zebrastreifen mit und ohne Ampel vom Schnee freigeräumt sind. Teilweise stapfen die Fußgänger über "Schneeberge", jetzt durch Matsch.

 Nicht freigeräumt: Der Zugang an der Ampel Wustbacher Straße.

Nicht freigeräumt: Der Zugang an der Ampel Wustbacher Straße.

Foto: Teifel Udo

Wer hat da den Schnee zu räumen? Das regelt die Ortssatzung, so Tiefbauamtsleiter Harald Drescher auf Anfrage: "Egal ob über Kreuzungsübergänge, der Zugang zu Zebrastreifen mit und ohne Ampel oder Überquerungshilfen: Hier muss der Grundstückseigentümer tätig werden, der auch den Bürgersteig zu räumen hat." Er müsse den Zugang freimachen.

Die Stadtverwaltung kontrolliert übrigens. "Im Rahmen der Möglichkeiten", so Ordnungsamtsleiter Arne Feldmann. Zwei Teilzeitkräfte überprüfen, ob geräumt wird. "Wir haben etwa 40 Auffälligkeiten in diesem Jahr bemängelt", sagte Feldmann. Dafür gibt es kein Verwarnung oder Bußgeld. "Die Mitarbeiter haben den Grundstücksanliegern entsprechende Zettel mit Hinweisen der Räum- und Streupflicht in die Briefkästen geworfen." Er betonte: "Mit mehr Personal könnten wir auch mehr kontrollieren." Das gibt es aber nicht.

(tei.-)
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