Wermelskirchen Schnee an Übergängen: Bürger in der Pflicht

Wermelskirchen · Wer muss Schneemassen an Zebrastreifen oder Ampeln für Fußgänger räumen? Die Satzung der Stadt sagt: Meistens müssen die Bürger ran.

 Gestern an der Berliner Straße: Der Weg ist geräumt, das Überqueren der Straße an der Ampel ist für diese Fußgängerin aber schwierig.

Gestern an der Berliner Straße: Der Weg ist geräumt, das Überqueren der Straße an der Ampel ist für diese Fußgängerin aber schwierig.

Foto: Hans Dörner

Ein Spaziergang in diesen Tagen durch die Stadt kann an einigen Stellen zu Problemen für die Fußgänger führen — besonders dann, wenn sie die Straßenseite wechseln möchten. An der Berliner Straße gab es gestern zum Beispiel dieses Problem: Auf Höhe des Abzweigs zur Wirtsmühler Straße war der Gehweg gut geräumt und gestreut, doch eine Überquerung der Straße an der dortigen Fußgängerampel gestaltete sich schwierig. Der Grund: Die in den vergangenen Tagen von den Räumfahrzeugen an den Straßenrand geschobenen Schneemassen "versperrten" den Fußgängern schlichtweg den Weg.

Wer ist an solchen Übergängen — neben Fußgängerampeln zählen dazu zum Beispiel auch Zebrastreifen — für den Winterdienst zuständig? Wer muss den Schnee zur Seite räumen und einen Durchgang freischaufeln? Volker Niemz, Leiter des städtischen Betriebshofs, klärt auf: "Wenn die Winterdienstpflicht auf die Eigentümer übertragen wurde, sind diese auch dafür zuständig, Schnee und Eis an Übergängen zu beseitigen." Niemz bezieht sich dabei auf die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Straßenreinigung. Dort heißt es in Paragraf 4 unter anderem: "Bei Eis- und Schneeglätte sind die Fußgängerüberwege und die verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen wie z.B. Treppen, Rampen, starken Gefällen, Steigungsstrecken oder ähnliche Gehwegabschnitte auf den von den Grundstückseigentümern zu reinigenden Fahrbahnen zu bestreuen." Und weiter heißt es: Ist der Winterdienst übertragen worden, so sind "bei Eis- und Schneeglätte gekennzeichnete Fußgängerüberwege, Querungshilfen für die Fahrbahn und Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen oder Straßeneinmündungen, jeweils bis zur Mitte der Fahrbahn zu bestreuen."

An einigen Stellen in der Innenstadt übernehmen die Mitarbeiter des Betriebshofs oder ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen das Schneeräumen, "zum Beispiel an der Fußgängerampel am Loches-Platz oder an der Überquerung an der unteren Eich", berichtet Niemz. Er kann verstehen, dass es besonders für Senioren oftmals schwierig ist, der Räumpflicht nachzukommen. "Es kann auch mal vorkommen, dass Bürger unter großer Anstrengung ihren Abschnitt geräumt haben und dann ein Räumfahrzeug vorbeifährt, kurz ausweichen muss und der Schnee wieder auf dem Gehweg landet — so etwas ist natürlich immer blöd. Aber das macht sicherlich niemand mit Absicht", versichert Niemz. Für ihn sind Schneemassen an Übergängen immer "eine sehr schwierige Situation".

In Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn (wie im Winter vor zwei Jahren) in kurzer Zeit übermäßig viel Schnee fällt, werden alle Mitarbeiter des Betriebshofs, die gerade nicht im Fahrzeug unterwegs sind, losgeschickt, um in der Stadt Zebrastreifen, Straßenquerungen und Ampelübergänge von den Schneemassen zu befreien — "egal, wer in diesem Moment gerade dafür zuständig ist", wie Niemz betont.

Genügend Streusalz ist vorhanden. "Wir haben fast 800 Tonnen auf Lager. Damit sind wir super aufgestellt. Wir werden in diesem Winter keine Probleme bekommen", berichtet Niemz. Zudem habe man zuletzt die Pläne und Streusalzregulierung optimiert. "Das macht sich deutlich bemerkbar."

(RP)
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