Quellenbad Sauna bleibt weiterhin ohne Aufgüsse

Wermelskirchen · Gäste würden gerne selbst für den wohltuenden Dampf in der Sauna des Quellenbades sogen. Haftungsfragen und die Verkehrssicherungspflicht der Stadt stellen große Hürden da, teilt der Deutsche Saunabund auf Nachfrage mit.

 Der krönende Abschluss eines Saunagangs ist der Aufguss. Doch im Quellenbad bleiben die Steine trocken. Viele Gäste sind enttäuscht. Peter Meuter

Der krönende Abschluss eines Saunagangs ist der Aufguss. Doch im Quellenbad bleiben die Steine trocken. Viele Gäste sind enttäuscht. Peter Meuter

Foto: Peter Meuter

Das dürfte die Saunagäste enttäuschen: Wohltuenden Dampf zum Ende des Gangs wird es in der Sauna des Quellenbades weiterhin nicht geben. Denn die Auflagen für Aufgüsse sind streng, wie aus einem Antwortschreiben des Deutschen Saunabundes hervorgeht. Er nimmt darin zu einer Reihe von Vorschlägen Stellung, die aus den Reihen der Saunagäste kamen. In der Sitzung des Sportausschusses trug Stefan Görnert, der als Erster Beigeordneter auch für den Sportbereich zuständig ist, die Antworten vor. Fazit: In Eigenregie dürfen die Gäste nicht zur Schöpfkelle greifen.

Wie berichtet, regte sich Unmut unter den Saunagästen, als im August 2017 die Aufgüsse eingestellt wurden, weil das Personal des Quellenbades dies nicht mehr leisten kann. Die Saunagäste schlugen daher drei Möglichkeiten vor:

1. Durchführung eigenverantwortlicher Aufgüsse durch Saunagäste ohne Unterstützung der Stadt Wermelskirchen.

2. Durchführung eigenverantwortlicher Aufgüsse nur bei einem vorab definierten Teilnehmerkreis durch bestimmte benannte Personen aus diesem Kreis (z. B. Interessengemeinschaft).

3. Übertragung der kompletten Sauna an beispielsweise eine Interessengemeinschaft, die dann die Sauna eigenverantwortlich betreibt.

Für die Stadt als Betreiber des Quellenbades und damit der Sauna, stellte sich die Frage nach dem Haftungsrisiko, sollte die komplette Verantwortung auf andere übertragen werden und wie dies vertraglich geregelt werden könne.

Nach Angaben des Deutschen Saunabundes stellen sich vor dem Hintergrund der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers, sprich die Stadt, und des Organisationsverschuldens die verschiedensten haftungsrechtlichen Fragen. Es seien dabei auch die Richtlinien des Deutschen Sauna-Bundes und der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen zu berücksichtigen. Im Kern: Grobe Verstöße oder Pflichtverletzungen bei Unfällen führen zu einer Umkehr der Beweislast und damit im Regelfall zu einer Verurteilung des Betreibers. Der Saunabetreiber muss ausschließen, dass Saunagäste durch einen unsachgemäßen Aufguss zu Schaden kommen.

"Ein entscheidender Punkt ist dabei die Qualifikation des Personals", heißt es in dem Schreiben. "Es müssen alle Arbeitsvorgänge im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufgusses ausschließlich durch dafür qualifiziertes Personal der Saunaanlage erfolgen."

Das heißt: Die Vorschläge 1 und 2 sind nicht regelkonform. Eine Übertragung der kompletten Saunaanlage an eine Interessengemeinschaft (Vorschlag 3) sei rechtlich theoretisch möglich. Die Vertragsinhalte (wie zum Beispiel ein Pachtvertrag oder Betriebsführungsvertrag) müssten dann aber genau abgestimmt werden, damit die Verkehrssicherungspflicht wirksam übertragen wird.

Stefan Görnert dämpfte aber Hoffnungen: "Die Sauna ist abgängig. Wir glauben kaum, dass wir angesichts des Zustandes der Sauna einen Pächter finden werden." Sportausschussvorsitzender Karl-Heinz Wilke (CDU) bat darum, diese Option dennoch im Auge zu behalten.

(pd)
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