Falsche Inkassoschreiben im Umlauf Abzocke mit falschen Inkassoschreiben

Rheinberg · Verbraucherschützer und die Polizei des Kreises warnen vor dem vermeintlichen Inkassounternehmen „PRO COLLECT AG“ aus Köln, das Schreiben mit unberechtigten Forderungen verschickt.

 Polizei und Verbraucherschützer warnen vor einem Brief eines Fake-Inkassounternehmens

Polizei und Verbraucherschützer warnen vor einem Brief eines Fake-Inkassounternehmens

Foto: Polizei

Immer wieder sorgen falsche Inkassoschreiben für Verunsicherung bei Verbrauchern. Derzeit erreichen die Verbraucherzentrale zahlreiche Beschwerden über das vermeintliche Inkassounternehmen „PRO COLLECT AG” mit Sitz in Köln, das einen Betrag in Höhe von 272 Euro für ein angebliches Glücksspiel-Abo einfordert. Auch die Kreispolizeibehörde warnt davor. Die Betroffenen werden aufgefordert, ein SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen, berichtet Ingar Grewe von der für Wermelskirchen zuständigen Beratungsstelle in Bergisch Gladbach.

Das Unternehmen droht bei Nichtzahlung mit Zwangsvollstreckungen, Pfändungen sowie Schufa-Einträgen. „Wer ein falsches Inkassoschreiben erhält, sollte darauf keinesfalls reagieren, sondern Anzeige bei der Polizei erstatten”, raten die Verbraucherschützer. „Grundsätzlich wird empfohlen, Inkassoschreiben sorgfältig zu prüfen. Denn auch wenn tatsächlich ein Zahlungsverzug vorliegt, können die Forderungen überhöht sein.” Die Beratungsstelle in Bergisch Gladbach gibt Tipps, wie man Betrugsmaschen erkennt und worauf bei Inkassoschreiben generell zu achten ist. 

Jedes Inkassobüro muss bei der zuständigen Aufsichtsbehörde registriert sein, so die Verbraucherschützer. Ob ein Inkassobüro registriert ist, kann im Rechtsdienstleistungsregister kostenfrei überprüft werden. Häufig fallen falsche Inkassoschreiben bereits durch typische Merkmale ins Auge, wie zum Beispiel Rechtschreibfehler, ausländische Kontodaten, auf die das Geld überwiesen werden soll, fehlende Pflichtangaben oder die Androhung von weitreichenden Konsequenzen, die die Betroffenen verunsichern sollen.

Seriöse Inkassounternehmen kommunizieren transparent und gehen auf Einwände ein. Bereits aus dem ersten Schreiben des Inkassounternehmens muss hervorgehen, für wen die Bezahlung der Forderung zu erfolgen hat. Darüber hinaus müssen sowohl der Vertragsgegenstand als auch das Datum des Vertragsschlusses konkret benannt werden. Mögliche Zinsen und Inkassokosten müssen nachvollziehbar aufgeführt werden. Ein seriöses Inkassobüro setzt zudem eine angemessene Frist zum Ausgleich der Forderung. Wie ein seriöses Inkassoschreiben aufgesetzt ist, zeigt im Detail der interaktive Inkassobrief auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW, so Grewe.

Wer ein Inkassoschreiben erhält, sollte immer prüfen, ob er dem Unternehmen tatsächlich Geld schuldet und ob er mit der Zahlung in Verzug ist, empfehlen die Verbraucherschützer. Wer zwar einen Vertrag abgeschlossen hat, aber sicher ist, dass kein Zahlungsverzug vorliegt, sollte den Forderungen schriftlich widersprechen und den Brief per Einwurfeinschreiben versenden. Bei einem offensichtlichen Betrugsversuch können Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten und müssen ansonsten nicht auf das Schreiben reagieren.

Entgegen weitläufiger Meinungen kann ein Zahlungsverzug auch ohne vorheriges Mahnschreiben vorliegen, zum Beispiel wenn eine Rechnung mit Mahnhinweis ausgestellt oder wenn im Vertrag eine konkrete Zahlungsfrist vereinbart worden ist. Das Unternehmen muss dann kein weiteres Mahnschreiben verschicken. „Der Zahlungsverzug liegt dann automatisch nach Ablauf der Frist vor“, so Grewe.

Rechnungen von Inkassobüros sollten stets sorgfältig geprüft werden. Denn oft sind die Rechnungen überhöht. Wenn das Inkassounternehmen zum Beispiel Kontoführungskosten in Rechnung stellt, müssen diese nicht bezahlt werden, so die Verbraucherschützer. Die Kontrolle der Forderung und der Eingang der Zahlung gehören zur allgemeinen Geschäftstätigkeit des Inkassounternehmens und sind schon über die Inkassogebühr gedeckt. Diese basiert auf den Preisen und Konditionen, die die Inkassounternehmen mit ihren Auftraggebern vereinbart haben. Die Höhe dieser Kosten hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

Um Preistreiberei zu verhindern, sind die Kosten gesetzlich gedeckelt, so die Verbraucherschützer. Macht das Inkassounternehmen Zinsforderungen geltend, muss es detaillierte Angaben zur Berechnung machen. Das heißt, es muss den Zinssatz und den Zeitraum, für den die Zinsen geltend gemacht werden, angeben. Zinsforderungen gegenüber Verbraucher sind laut Gesetz in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins zulässig. (tei.-)

(tei.-)
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