Bewerbungsfristen und Voraussetzungen in Rhein-Berg Online-Beratung der Polizei für Berufsinteressierte

Wermelskirchen · Schon jetzt sollten am Polizeiberuf Interessierte an das Jahr 2023 denken. Das empfiehlt der Einstellungsberater der Polizei im Rheinisch-Bergischen Kreis, Peter Tilmans. Welche Voraussetzungen die Bewerber erfüllen müssen, darüber informiert die Polizei deshalb bald bei Online-Vorträgen.

 Wer Polizist oder Polizistin werden möchte, muss sich früh infomieren und kümmern.

Wer Polizist oder Polizistin werden möchte, muss sich früh infomieren und kümmern.

Foto: dpa/Peter Gercke

Für viele junge Leute ist der Schulabschluss im Jahr 2023 gedanklich noch in weiter Ferne. „Um aber nahtlos vom schulischen auf den beruflichen Weg umzuschwenken, sollten Informationen schon jetzt eingeholt und auch schon bald gehandelt werden“, sagt der Einstellungsberater der Polizei im Rheinisch-Bergischen Kreis, Peter Tilmans.

Da sich der hohe Bedarf an jungen Polizistinnen und Polizisten in den nächsten Jahren weiter fortsetzen werde, werde auch die Polizei ihre Bemühungen, die richtigen jungen Leute zu einer Bewerbung zu motivieren, weiter fortsetzen, so Peter Tilmans. „Wichtig ist hier vor allem eine umfassende Beratung, die neben den vielfältigen Möglichkeiten und Chancen auch die Erschwernisse des Berufs aufzeigt.“ Gerade das sei aber leider immer noch nicht im gewohnten Umfang bei Berufsbörsen, Vorträgen im Polizeidienstgebäude oder anderen persönlichen Kontaktaufnahmen möglich. Deshalb biete die Rheinisch-Bergische Polizei in der nächsten Zeit wieder Online-Vorträge an. Dazu können sich Interessierte im Vorfeld anmelden, sie bekommen dann von den Einstellungsberatern Peter Tilmans oder Carsten Merkel die Zugangsdaten für den vorher festgelegten Termin zu einer Videokonferenz, die in der Regel in Form eines Zoom-Meetings stattfinden, übersandt.

Der erste Online-Vortrag in diesem Jahr ist für den 2. Februar, 18 Uhr, geplant. Weitere Termine soll es jeweils am ersten Mittwoch des Monats geben.

Zu den Grundvoraussetzungen für eine Bewerbung zum direkten Studium zählen zurzeit zum Beispiel eine Studienberechtigung (Abitur oder FHR in Theorie und Praxis). Für die Fachoberschule Polizei wird die Mittlere Reife (FOSR) erwartet. Darüber hinaus sind die sportliche und gesundheitliche Eignung, gute Deutschkenntnisse, Kommunikationsvermögen und weitere Anforderungen gefragt. Diese werden im Rahmen des Online-Vortrags neben dem Studienverlauf sowie Arbeits- und Spezialisierungsmöglichkeiten im Polizeiberuf eingehend erläutert.

„Wir würden uns freuen, wenn unser Angebot in der derzeit schwierigen Situation von vielen jungen Menschen genutzt wird. Natürlich bieten wir wie gewohnt auch individuelle Terminabsprachen an“, sagt Peter Tilmans. Die Einstellungsberater freuen sich über eine Anmeldung zum Online-Vortrag am besten per E-Mail unter bewerbung.gl@polizei.nrw.de. Erste umfassende Informationen gibt es auch auf der Internetseite der Landespolizei unter www.genau-mein-fall.de.

Bewerbungen für den Studienbeginn bei der Polizei am 1. September 2023 werden bereits angenommen. Hierfür endet die Bewerbungsmöglichkeit am 8. Oktober 2022. Für den noch neuen Weg, das Berufskolleg „Fachoberschule Polizei“, nimmt das Land NRW Bewerbungen vom 1. Juni bis 30. November dieses Jahres an.

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