Rhein-Berg Kreis kontrolliert ab Mittwoch die Impfpflicht

Rhein-Berg · Die Kreisverwaltung zieht für die Kontrolle der Impfpflicht ab Mittwoch erneut Personal für das Gesundheitsamt ab. Das hat Auswirkungen auf den laufenden Verwaltungsbetrieb und damit für die Bürger.

 Für die Kontrolle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zieht der Kreis aus Fachämtern zehn Mitarbeiter ab.

Für die Kontrolle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zieht der Kreis aus Fachämtern zehn Mitarbeiter ab.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

  Landrat Stephan Santelmann appelliert indes an das Land, die Kreise bei ihrer neuen Aufgabe zu unterstützen. „Damit würden die Auswirkungen umso geringer.“

Schätzungen des Kreises zufolge wird die einzelfallbezogene Nachweisprüfung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Kreisgebiet für eine Personenanzahl im vierstelligen Bereich gelten. Betroffen sind neben Kliniken und Pflegeeinrichtungen unter anderem auch Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen, Rettungs- und Hospizdienste und andere mehr. Für sie gilt ab dem 16. März eine gesetzliche Impfpflicht gegen das Coronavirus. Nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz müssen alle Beschäftigten ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März einen Nachweis vorlegen über eine vollständige Covid-19-Schutzimpfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

„Dies hat zur Folge, dass die zusätzlichen Aufgaben, die wir nun erfüllen sollen, viele Kapazitäten binden werden“, erklärt Landrat Stephan Santelmann. Nach bisherigem Sachstand wird die Arbeit zehn Vollzeitstellen erfordern. Da die Nichteinhaltung der Impfpflicht unter anderem Eingriffe in die Berufsfreiheit der Betroffenen bedeuten kann, müssen Mitarbeitende über umfängliche juristische und verwaltungsorganisatorische Kenntnisse verfügen. Die erforderlichen Vollzeitstellen können deshalb nicht mit Quereinsteigern abgedeckt werden, sondern nur mit ausgebildeten Verwaltungsfachkräften besetzt werden. Diese stehen jedoch nur sehr eingeschränkt zur Verfügung: Im Verwaltungsbereich herrscht Fachkräftemangel, qualifizierte neue Mitarbeitende sind schwer zu finden.

Zudem ist die Zeit zu knapp für Neueinstellungen und die kurzfristige befristete Aufgabenstellung erschwert die Personalgewinnung zusätzlich: Bundestag und Bundesrat hatten die Impfpflicht am 10. Dezember 2021 beschlossen. „Die Aufgabe soll ab dem 16. März erledigt werden, vorerst bis Ende des Jahres. Die Frist ab Mitte März wurde gewählt, um allen betroffenen ungeimpften Personen ausreichend Zeit zu geben, sich vollständig durchimpfen zu lassen“, sagt Landrat Stephan Santelmann.

„Die Kreise, die die Einhaltung kontrollieren, stellt diese kurze Zeitspanne jedoch vor immense Herausforderungen. Der Kreis muss Mitarbeitende aus anderen Fachämtern hinzuziehen, damit sie kurzfristig unterstützen können.“ Die neue Aufgabe kommt erschwerend zu einer ohnehin angespannten Personallage hinzu: „Verwaltungen sind von einem eklatanten Fachkräftemangel und zusätzlich stark von der demografischen Entwicklung betroffen“, erklärt Personaldezernent Klaus Eckl. Hinzu kommen Krankenstände, Überstunden, nicht genommene Erholungsurlaube und ein hohes Maß weiterer, zusätzlicher Aufgaben, die von Bundes- und Landesebene an Kreise und kreisfreie Städte übertragen werden. „Es sind viele Faktoren, die zusammentreffen und insbesondere durch die Pandemie ungeheuer verstärkt wurden“, erklärt Eckl.

Dies wiederum hat zur Folge, dass es in einigen ohnehin intensiv ausgelasteten Fachbereichen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen wird. Bislang steht noch nicht fest, ob das Land seine Kreise und kreisfreien Städte bei der Kontrolle der Impflicht unterstützt.

(tei.-)
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