Betriebe im Rheinisch-Bergischen Kreis IG BAU fordert „höheren Kontroll-Druck“ beim Mindestlohn

Rhein-Berg · Die IG Bau fordert eine strengere Kontrolle von Betrieben im Rheinisch-Bergischen Kreis, damit diese den gesetzlich festgelegten Mindestlohn auch tatsächlich zahlen. Sie setzt sich auch dafür ein, auffällig gewordene Firmen von der öffentlichen Auftragsvergabe auszuschließen.

 Für die Durchsetzung des Mindestlohns braucht es laut IG Bau stärkere Kontrollen der Betriebe.

Für die Durchsetzung des Mindestlohns braucht es laut IG Bau stärkere Kontrollen der Betriebe.

Foto: Zoll

Unsaubere Praktiken im Visier: Das Hauptzollamt Köln, das auch für den Rheinisch-Bergischen Kreis zuständig ist, hat im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres laut einer Mitteilung von IG Bau 625 Arbeitgeber in der Region kontrolliert. Im Fokus der Fahnder seien dabei illegale Beschäftigung, Sozialbetrug und Verstöße gegen geltende Mindestlöhne gewesen. Die IG BAU beruft sich dabei auf eine Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke. Demnach hatten es die Kölner Zöllner häufig mit Tricksereien beim Lohn zu tun: In der ersten Jahreshälfte leiteten die Beamten in der gesamten Region 376 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein – etwa weil Mindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt wurden. Hierbei wurden Bußgelder in Höhe von rund 457.000 Euro verhängt – davon 160.000 Euro gegen Bauunternehmen.

„Die Zahlen zeigen, dass es viele Firmen mit der Bezahlung ihrer Beschäftigten nicht so genau nehmen. Sowohl bei den speziellen Branchenmindestlöhnen wie auf dem Bau als auch beim gesetzlichen Mindestlohn“, kritisiert Mehmet Perisan, Bezirksvorsitzender der IG BAU Köln-Bonn. Der Gewerkschafter begrüßt die Pläne der Ampel-Koalition in Berlin, das gesetzliche Lohn-Minimum auf zwölf Euro pro Stunde anzuheben. Allein im Rheinisch-Bergischen Kreis dürften damit die Einkommen Tausender Menschen spürbar steigen.

Allerdings müsse der Staat sicherstellen, dass sich die Firmen auch an die Vorschriften hielten – und für einen „höheren Kontroll-Druck“ sorgen. Das gelinge jedoch nur, wenn die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Köln personell erheblich aufgestockt werde.

„Klettert der gesetzliche Mindestlohn auf zwölf Euro und bleibt es gleichzeitig bei der bisherigen Kontrollquote, ist die Gefahr für Arbeitgeber, bei Mindestlohnverstößen ertappt zu werden, verschwindend gering. Da muss man dann schon von reinen ,Placebo-Kontrollen‘ sprechen“, so Perisan. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts würden in Deutschland 7,2 Millionen Beschäftigte von einer Mindestlohn-Erhöhung auf 12 Euro profitieren. „Das sind 7,2 Millionen Lohntüten, auf die der Staat zusätzlich einen Blick werfen muss“, betont Perisan.

Die IG BAU setzt sich zugleich dafür ein, auffällig gewordene Firmen von der öffentlichen Auftragsvergabe auszuschließen.

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