Jahresbericht des Inklusionsamtes Die Beschäftigungsquote Behinderter ist zu gering

Rhein-Berg · LVR unterstützt Arbeitgeber im Rheinisch-Bergischen Kreis mit rund 1,1 Millionen Euro.

 Ein Mann sitzt in einem Rollstuhl an seinem Arbeitsplatz am Schreibtisch.  Solche Arbeitsplätze gibt es noch zu wenig.

Ein Mann sitzt in einem Rollstuhl an seinem Arbeitsplatz am Schreibtisch. Solche Arbeitsplätze gibt es noch zu wenig.

Foto: dpa/Stefan Puchner

Behinderte haben es schwerer, in der Arbeitswelt Fuß zu fassen. Daher werden Arbeitgeber, die Behinderte beschäftigen, unterstützt. 2018 haben das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) und die rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben in 235 Fällen mit mehr als 1,1 Millionen Euro die Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis unterstützt. Mit dem Geld werden neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze geschaffen sowie Räume und Arbeitsplätze behinderungsrecht gestaltet.

Im Rheinland flossen mehr als 39,1 Millionen Euro in 9687 Fällen an Arbeitgeber. Darüber hinaus erhielten schwerbehinderte Menschen weitere Leistungen für technische Arbeits-, Kraftfahrzeug- und Wohnungshilfen oder Arbeitsassistenzen – über 9,5 Millionen Euro. Dies geht aus dem Jahresbericht hervor, den das LVR-Inklusionsamt veröffentlicht hat.

Ein besonderes Förderungsinstrument zur Schaffung und dauerhaften Sicherung von Arbeitsplätzen ist die Förderung von Inklusionsbetrieben. Hierbei handelt es sich um Wirtschaftsbetriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes, die neben ihrer regulären wirtschaftlichen Tätigkeit einen besonderen sozialen Auftrag haben. Sie beschäftigen auf 30 bis 50 Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Ende 2018 betrug die Zahl der anerkannten Inklusionsbetriebe im Kreis sieben, im Rheinland 139.

 2017 waren im Arbeitsagenturbezirk Bergisch Gladbach 8527 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen besetzt (Rheinland: 189.296). Die Arbeitgeber erreichten eine durchschnittliche Beschäftigungsquote von 4,7 Prozent, die damit unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Wert von fünf Prozent liegt (Rheinland: 5,4 Prozent).

Um in allen Bereichen und bei allen Arbeitgebern die gesetzliche Quote zu erfüllen, müssten 1839 weitere Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Personen besetzt werden (rheinlandweit 33.979).

Der aktuelle Jahresbericht 2018/2019 ist als PDF-Datei unter www.publikationen.lvr.de kostenlos erhältlich – beziehungsweise kann dort als Broschüre bestellt werden.

Weitere Informationen finden Interessierte auch im Internet.

www.inklusionsamt.lvr.de

(pd)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort