Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an Rechtsstreitigkeiten Stadt ist an 40 Verfahren beteiligt

Wermelskirchen · Bei den meisten Rechtsstreitigkeiten ist Wermelskirchen die beklagte Partei. Ein Teil dieser Verfahren wurde in 2021 abgeschlossen.

In den meisten Fällen ist die Stadt die beklagte Partei: Zum  Ende des vergangenen Jahres war die Stadt Wermelskirchen an 40 Rechtsstreitigkeiten beteiligt, in 36 davon eröffnete ein Kläger das Verfahren gegen die Stadt. Das geht aus einer Sitzungsvorlage zur Kenntnisnahme an den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Stadtrat hervor, womit die Stadtverwaltung halbjährlich über die aktuellen Stand von Rechtsstreitigkeiten informiert.

Ein Teil dieser Verfahren wurde bereits in 2021 abgeschlossen. So zum Beispiel die auf Unterlassung des Straßenbaus in Zenshäuschen gerichtete die Klage, die mit einer Klagerücknahme endete. Dieses Verfahren hatte zwischenzeitlich die offizielle Eröffnung des Jugendfreizeitparks verzögert.

Bei anderen Rechtsstreitigkeiten geht es weiterhin zur Sache: So richten sich Klagen gegen Ordnungsverfügungen, die den Abbruch einer aus Sicht der Stadt illegal errichteten Terrasse in Dhünn oder einer in den Augen der Verwaltung rechtswidrigen Werkstatt ebenfalls in Dhünn fordern. In einem vergleichbaren Verfahren geht es weiterhin um einen Stall in Dhünn, dessen Erichtung die Stadt ebenfalls für illegal erachtet und eine entsprechende Ordnungsverfügung erlassen hat.

Im Rechtsstreit mit dem höchsten Streitwert (über 52.000 Euro) geht es um die Restzahlung von Werklohn wegen nicht erbrachter Leistung. Die Stadt ist hierbei Beklagte und hat die Klage erwidert. Noch nicht festgelegt ist der Streitwert des Verfahrens, in dem sich die Stadt an einer Verfassungsbeschwerde gegen die Solidarumlage beteiligt. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eingang der Beschwerde bestätigt, über die Annahme jedoch noch nicht entschieden (Klageerhebung und -eingang erfolgten im Dezember 2014).

Klägerin ist die Stadt auch bei einem Verfahren vor dem Stuttgarter Landesgericht, wo es um Schadensersatzforderungen in Höhe von knapp 15.000 Euro wegen überhöhter Kaufpreise geht. Dieses Verfahren ist ausgesetzt bis zur Klärung einer Vorfrage durch den Europäischen Gerichtshof.

Vergleichsweise geringe Streitwerte hatten Rechtsstreitigkeiten wegen eines Gebührenbescheids zu einer Ordnungsverfügung in Emminghausen (100 Euro; der vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich befindet sich in der Umsetzung) oder einer Rückforderung von Sozialhilfe (360 Euro; die Stadt erwiderte die Klage).

Vor dem Verwaltungsgericht in Köln steht die Stadt übrigens auch wegen der Corona-bedingten Schließung von Spielhallen.

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