Wermelskirchen Rechtspfleger ist erstaunt über den Fall Königstraße

Wermelskirchen · Verunsicherung herrscht bei den Mietern der Königstraße 36 bis 36b, nachdem sich Horst Schumacher mit einem Brief gemeldet und sich nun doch wieder als Hauseigentümer bezeichnet hat.

Mieterin Anneliese Blechschmidt meinte gestern gegenüber der BM: "Da taucht plötzlich der alte Hauseigentümer Herr Schumacher wieder auf. An wen sollen wir uns wenden? Wer ist denn nun für uns zuständig?" Nun trete Schumacher doch wieder als Eigentümer auf, der den Mietern doch den Verkauf an die Perfume Germany mitgeteilt habe und dass die Mieten an Connect Consult zu bezahlen seien.

Auch der Wermelskirchener Diplom-Rechtspfleger Paul Bruder hat die Berichterstattung der Bergischen Morgenpost über die Notlage der Mieter der Königstraße, denen die BEW Gas und Wasser sperren wollte, aufmerksam mitverfolgt. Wie mehrfach berichtet, waren die Gas- und Wasserzahlungen der Mieter vom neuen Hausverwalter nicht an die BEW weitergeleitet worden. Paul Bruder ist seit 1968 Diplom-Rechtspfleger und verfügt daher über eine langjährige Berufserfahrung "mit solchen Fällen".

Er sagt: "Solch einen Fall habe ich in all' den Jahren meines Berufes noch nie erlebt, dass ein Hauseigentümer die Mieten weitergibt, ohne den Kaufpreis für seine Immobilie erhalten zu haben." Das sei äußerst ungewöhnlich und nicht nachvollziehbar, meint der Diplomrechtspfleger. Denn Horst Schumacher hat den Mietern mitgeteilt, er selbst habe von seinem Häuserverkauf noch kein Geld gesehen und erwäge, gegen Connect Consult wegen Veruntreuung der Mieten und Nebenkosten Klage einzureichen. Nur im privatrechtlichen, also in Familien, komme es schon mal vor, dass Häuser ohne Kaufpreis-Zahlung übergeben würden. "Das ist nicht verboten", sagt der Rechtspfleger. Aber es komme im "normalen" Geschäftsleben eigentlich nicht vor, wundert er sich.

(RP)
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