Wermelskirchen Rauchmelder sind ab Januar in allen Häusern und Wohnungen Pflicht

Wermelskirchen · Holger Stubenrauch begrüßt die Gesetzesänderung: "Das ist eine Neuerung, die Leben rettet", betont der Feuerwehrchef. Dass er damit recht hat, beweist ein Einsatz vom 22. November in der Hilfringhauser Straße. Da wählten Bewohner eines Mehrfamilienhauses die Notruf-Nummer 112. Sie hatten das Fiepsen eines Rauchmelders in der Etage unter ihnen gehört. Dort war aber niemand zu Hauses. Die Feuerwehr öffnete die Etagentür und entdeckte einen Kochtopf auf der glühenden Herdplatte. "Das hätte ein Vollbrand werden können. Die Wohnung hätte ausbrennen können, Rauch hätte im Treppenhaus den Fluchtweg versperrt, alle Wohnungen wären verrußt worden. Im schlimmsten Fall wäre das Feuer auf andere Wohnungen übergesprungen", zeigt Stubenrauch die Gefahr auf. Das hatte der Rauchmelder verhindert.

Wermelskirchen: Rauchmelder sind ab Januar in allen Häusern und Wohnungen Pflicht
Foto: dpa

Nun sind diese kleinen Geräte, die unter der Decke installiert werden ab kommendem Sonntag landesweit in allen Häusern und Wohnungen Pflicht. Hauseigentümer und Vermieter müssen die Geräte dann in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren installieren.

Feuerwehrchef Holger Stubenrauch hält die kleinen Helfer für eminent wichtig und verweist auf die Statistik: 80 Prozent der Brandtoten sind Opfer des Rauchs und nicht des Feuers. Eine Rauchvergiftung kann bereits nach zwei Minuten tödlich sein, zwei Drittel der Opfer werden im Schlaf überrascht. Auch im Rheinisch-Bergischen sei es in der Vergangenheit durch fehlende Warnmelder zu gefährlichen Situationen gekommen. "Wer glaubt, dass man die Rauchentwicklung im Schlaf bemerkt, irrt sich", sagt Stubenrauch. "Der Qualm weckt nicht, weil der Geruchssinn im Schlaf heruntergefahren wird." Nur ein Rauchmelder biete Schutz. Bereits seit April 2013 müssen alle Neubauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden, bis zum 1. Januar nun auch bestehende Bauten. "Rauchwarnmelder sind preiswert und mit wenigen Handgriffen installiert", erklärt der Feuerwehrchef. Und er rät, beim Kauf auf die Prüfzeichen VDE und VDS zu achten: "Sie stehen für eine geprüfte Qualität."

Auch Lothar Weber, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), rät zur Anschaffung der Geräte. "Wem das eigene Leben lieb und teuer ist, sollte Rauchmelder installieren", sagt der Versicherungsfachmann. Sei es doch erwiesen, dass auf Flur- und Schlafzimmerdecken installierte Rauchmelder Leben retten könnten, indem sie frühzeitig vor Bränden warnen. Außerdem hätten Versicherte - Eigentümer wie auch Mieter - eine Pflicht, Schäden zu minimieren. Daher überprüfen Versicherungen vor ihrer Zahlung sehr genau, ob Versicherte auch alles dafür getan haben. Weber: "Die Installation der Rauchmelder an Decken kann hier unangenehme Korrespondenz mit dem eigenen Versicherer vermeiden und Leben retten."

Grundsätzlich müssten Versicherte die gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen befolgen, also auch die Installation von Rauchmeldern. Der BVK-Sprecher sagt aber auch: "Praktisch gibt es bislang kaum Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, wenn ein Rauchmelder fehlt." Denn für eine Weigerung der Versicherung, den Brandschaden zu begleichen, müsste das Fehlen des Rauchmelders für den Brand ursächlich sein. www.rauchmelder-lebensretter.de

(RP)
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