Wermelskirchen Radverkehr – vorläufig bleibt Status quo
Wermelskirchen · Bürgermeister setzt den Beschluss der Ratsmehrheit nicht um, den gegenläufigen Ratsverkehr mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Denn: Die Polizei muss Alternativstrecken erst zustimmen. ADFC denkt über Anfechtungsklage nach.
Beim Radverkehr in der Telegrafenstraße ändert sich vorläufig nichts: Der Bürgermeister wird erst dann den Beschluss der Ratsmehrheit umsetzen, wenn die Planungsgruppe Radverkehr (Polizei und Stadt) getagt hat und dort die Konsequenzen beraten wurden. Das erklärte Eric Weik gestern nach der Sitzung des Verwaltungsvorstandes: "Wir werden die Polizei bitten, so schnell wie möglich zu tagen."
Die Ratsmehrheit von CDU, WNKUWG und Büfo hat vom Rückholrecht des Rates Gebrauch gemacht und den Beschluss, auf der Telegrafenstraße einen gegenläufigen Radverkehr einzuführen, mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Doch so einfach, wie sich dies die Politiker gedacht haben, geht's nicht.
Weik: "Wir können nicht so einfach die Schilder abbauen. Das sind verkehrsrechtliche Anordnungen, die mit der Polizei abgestimmt sind. Das hat Auswirkungen auf den Gesamt-Verkehrsfluss." Deshalb muss die Polizei auch Alternativrouten zustimmen. Das Gespräch ist in der Woche nach Pfingsten geplant. So lange gilt das absolute Halteverbot und der gegenläufige Radverkehr.
Den Brückenweg hält Weik nach wie vor für nicht geeignet: "Diese Straße wurde als Hauptentlastungsstraße für die Innenstadt, also die Telegrafenstraße, gebaut. Dort gilt Tempo 50." Auch die Kölner Straße ist für Familien nicht geeignet. "Im Rat — und dabei meinte er besonders Henning Rehse, Volker Schmitz und Friedel Burghoff — haben viele mitgeredet, die vom Radfahren keine Ahnung haben."
ADFC-Sprecher Frank Schopphoff hat die Sitzung verfolgt. "Da ging es nicht um die Sache, sondern nur darum, wer die Macht, also das Sagen in Wermelskirchen hat." Darüber sei er sehr enttäuscht. Für ihn sei das Thema nicht beendet. "Wermelskirchen ist Teil dieses Radwegenetzes, dass vor allem Familien anspricht." Aus seiner Sicht biete der gegenläufige Radverkehr mit Schutzstreifen einen "Zugewinn an Sicherheit" — "die Unfallkommission hat auch deutlich belegt, dass nur zwei Unfälle im Gegenverkehr passiert sind." Selbst der ADAC begrüße diese Angebote.
Schopphoff will sich heute mit dem Rechtsreferenten des ADFC-Bundesverbandes, Roland Huhn, in Verbindung setzen, um weitere Schritte und deren Chancen abzusprechen. Mit dem Fachanwalt Dietmar Kettler, der in Gießen den gegenläufigen Radverkehr in einer Einbahnstraße durchsetzte, hat er schon gesprochen. "Noch gibt es einige Sachen zu klären", meinte Schopphoff. Aber der ADFC denke schon über eine Anfechtungsklage nach. "Dies wird aber erst erfolgen, wenn die Schilder ,gegenläufiger Radverkehr' durch die Stadt entfernt wurden."