Wermelskirchen Radverkehr: Stadt drohen Rückzahlungen
Wermelskirchen · Die Stadt Wermelskirchen muss mit einer Rückzahlung von Fördermitteln rechnen, falls der Verkehrsversuch in der Telegrafenstraße (das Radfahren entgegen der Einbahnstraße) beendet wird. Das hat die Bezirksregierung Köln in einem Schreiben an Frank Schopphoff, den Ortsgruppensprecher des ADFC, bestätigt.
Zum Hintergrund: Im Jahr 2003 hatte der Rat das Verkehrs- und Gestaltungskonzept als Bestandteil des Innenstadtkonzepts beschlossen. Darin war verankert: Alle Straßen innerhalb des Innenstadtdreieicks sind für Radfahrer in beiden Richtungen befahrbar.
Dieses Konzept war Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen für den Innenstadtumbau. In den Jahren 2007 bis 2009 erhielt die Stadt rund 1,5 Millionen Euro. Die Bezirksregierung kommt nun zu dem Entschluss, dass beim Beenden des Verkehrsversuchs "zumindest ein Teil der bewilligten Förderung zurückzufordern wäre".
Es müsse eine Förderschädlichkeit unterstellt werden, "da hierdurch Teile des Zuwendungszwecks infrage gestellt beziehungsweise Teile des angestrebten Hauptziels der Stadterneuerung, Wiederherstellung einer lebendigen und attraktiven Stadtmitte mit dem zentralen Konzept einer Verbesserung der Situation für Radverkehr (...) nicht mehr erreicht werden können", heißt es in dem Schreiben. Die Höhe einer möglichen Rückforderung sei jedoch erst nach Darstellung der Änderung des Verkehrskonzepts und der endgültigen Auswirkung auf die Gesamtmaßnahme bezifferbar.