Wermelskirchen Radverkehr: Bleibt Status quo?
Wermelskirchen · Die Polizei hat der geplanten neuen Verkehrsregelung auf der Telegrafenstraße zugestimmt. Doch in der Chefetage werden jetzt erst einmal rechtliche Fragen geklärt, da Teile der Politik den Ratsbeschluss aus 2003 ändern wollen.
Fleißiges, verbotswidriges Parken am linken Fahrbahnrand der Telegrafenstraße gegenüber der Bushaltestelle; Pkw wie Lieferfahrzeuge wechseln sich ab, Bürger parken ihre Fahrzeuge und brechen zu ihren Einkäufen auf; andere Pkw drehen zum wiederholten Male ihre Runde auf der Suche nach einem Parkplatz; der Durchgangsverkehr sorgt teilweise für Rushhour-Verhältnisse — Momentaufnahme am gestrigen Morgen. Zu Fuß unterwegs sind auch Friedel Hahne (Polizei) und Peter Bärwald (Stadt). Sie sprechen die Verkehrsregelung ab, die für die Telegrafenstraße geplant ist: Schutzstreifen und Ladezonen auf der rechten Fahrbahnseite. Doch einen Zeitplan gibt es derzeit nicht. Denn zwischen Stadt und Bezirksregierung müssen rechtliche Fragen geklärt werden.
Nachdem der Bürgermeister in der jüngsten Sitzung des Stadtrates das "Verfahren" an sich gezogen hat, kündigten Büfo und WNKUWG an, den Ratsbeschluss aus 2003 neu diskutieren zu wollen. Dies erfuhr der Bürgermeister aus der BM. Die beiden Fraktionen vertreten den Standpunkt, dass nicht der Bürgermeister, sondern der Stadtrat über eine neue Verkehrsregelung zu entscheiden habe. Sie wollen damit das Verfahren an sich reißen. Zumal von ihnen der Standpunkt vertreten wird, 2003 habe es noch keinen Gedanken an den Panoramaradweg gegeben.
Weik rudert zwar nicht zurück, zögert aber mit einem Zeitrahmen für die Umsetzung, obwohl die Polizei keine Einwände gegen die neue Verkehrsregelung hat. "Der Schutzstreifen ist eine gute Lösung", so Hahne zur BM: "Damit wird das gesetzliche Parkverbot an diesen Stellen unterstrichen und es gibt mehr Sicherheit für die Radfahrer."
Erst aus der BM erfahren
"Aus der Morgenpost habe ich erfahren, das Fraktionen versuchen, den gegenläufigen Radverkehr aus der Telegrafenstraße zu drängen." Er könne als Vorsitzender des Rates jetzt nicht die Markierungen auftragen und zehn Wochen später wieder beseitigen. Außerdem werde derzeit mit der Bezirksregierung geklärt, wie die rechtliche Position sei: Werde die Verwaltungssicht gestützt, dass sie die Straßenverkehrsbehörde sei, oder hat der Rat die Zuständigkeit? Zudem geht's auch um mögliche Rückforderungen, falls das Konzept von 2003 für den Radverkehr gecancelt werde. "Das muss jetzt alles geklärt werden", so der Bürgermeister, "ehe ich weitere Schritte anordne."
Ein Knackpunkt ist wohl auch, dass die Stadtverwaltung die neue Verkehrsregelung einführen wollte, weil sie das Parken als Gefahrenquelle für Radfahrer sieht, die Polizei aber den Verkehrsversuch als positiv bewertet hatte und keine Gefahrenquelle sah. Auch hier ist wohl noch Erklärungsbedarf notwendig. KOMMENTAR