Wermelskirchen Radler in Einbahnstraße: Bei Gefahr absteigen
Wermelskirchen · Als ungerechtfertigt bezeichnet Frank Schopphoff die Politikerschelte von BM-Leser Achim Stillger, die das Radfahren gegen die Einbahnstraße für ein Jahr im Probebetrieb befürworteten.
Er habe am Montagmittag vom Eiscafé Venezia den Verkehr auf der Telegrafenstraße beobachtet. "In der Regel halten Autofahrer angemessenen Abstand von der Straßenmarkierung, die die Radfahrer schützen soll, die gegen die Fahrtrichtung in die Telegrafenstraße einbiegen." Nur ein überdimensionierter Gelenkbus überfuhr die Markierung. "Das ist für einen Radfahrer kein Problem, wenn er vernünftigerweise wartet, bis sein Weg frei ist."
Nach Meinung von Schopphoff, der mit seinem Bürgerantrag diese neue Verkehrsregelung initiierte, handele jeder Radler richtig, wenn er in einer Gefahrensituation von seinem Rad steige. Es gebe aber auch rücksichtslose Autofahrer, die man "zur Verantwortung ziehen" müsse.
So beobachtete er eine "sportliche" Autofahrerin in einem weißen Kleinwagen, die ohne Rücksicht auf die mögliche Gefährdung von Radfahrern fünf rechts stehende Fahrzeugen im Einmündungsbereich der Telegrafenstraße überholte, unmittelbar entlang der Kettenbegrenzung voll über die Sicherheitsmarkierung fuhr und als "Geisterfahrerin" auf der falschen Straßenseite direkt links in die Kölner Straße abbog.
Nach Darstellung von Schopphoff müssen sich alle Verkehrsteilnehmer in dem verkehrsberuhigten Tempo-20-Bereich der Telegrafenstraße zur Verringerung der Unfallgefahr an Regelungen halten, die "uns der gesunde Menschenverstand nahe legt". "Ich teile die Sorge von Herrn Stillger um die Sicherheit der Radfahrer, nicht jedoch seine Argumentation, die das Fehlverhalten der Autofahrer rechtfertigt, die da lautet: Richtig, die Autos hätten dort nicht parken dürfen, sie standen aber nun mal da."
Frank Schopphoff vertritt den Standpunkt, und dabei beruft er sich auf Experten, dass Radwege nur vermeintlich sichere Wege seien, während die angemessene Fahrweise aller Verkehrsteilnehmer im vorhandenen Straßenraum zu einem Sicherheitsgewinn führe. "Wissenschaftliche Untersuchungen begründen die Unbedenklichkeit der Ratsentscheidung. Den Politikern Vorwürfe zu machen, ist nicht gerechtfertigt."