Verhandlung vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach Gericht fordert psychologisches Gutachten

Wermelskirchen/Bergisch Gladbach · Die Brandstiftung in einer Flüchtlingsunterkunft an der Beltener Straße im September 2021 hat nun ein gerichtliches Nachspiel: Ein heute 25-Jähriger muss sich für die Tat verantworten.

 Nach dem Wohnungsbrand in der städtischen Flüchtlingsunterkunft wurde der Brandort in dem Haus an der Beltener Straße beschlagnahmt.

Nach dem Wohnungsbrand in der städtischen Flüchtlingsunterkunft wurde der Brandort in dem Haus an der Beltener Straße beschlagnahmt.

Foto: Udo Teifel

Der 25-jährige Mann wurde in Handschellen in Saal 100 des Amtsgerichts in Bergisch Gladbach gebracht. Er musste sich in der Hauptvorhandlung vor dem Schöffengericht wegen der Brandstiftung im Flüchtlingsheim an der Beltener Straße am Abend des 7. Septembers 2021 verantworten. Der Mann, der seit 2015 in Deutschland ist, hat eine Duldung, ein Asylantrag wurde abgelehnt, derzeit sitzt er in der JVA in Untersuchungshaft.