Wermelskirchen Polizeiwache ohne Leiter, Rechtsstreit läuft noch
Wermelskirchen · Seit gestern ist die Polizeiwache Wermelskirchen zwar nicht führungslos, sie hat aber keinen Leiter mehr. Der Grund: Ein Einspruchsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln steht der Neubesetzung der nach der Pensionierung von Manfred Berger frei gewordenen Stelle noch im Wege.
Berger war zum 31. Juli ausgeschieden, eigentlich sollte die Stelle des Wachleiters seit gestern nahtlos wieder nach besetzt werden. Einen Wunschkandidaten aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis hatte die Polizei dafür auch bereits ausgewählt, wie Polizeidirektor Martin Münchhausen gegenüber der BM bestätigt.
Kölner Bewerber hat geklagt
In dem landesweit vorgeschrieben Auswahlverfahren hatten sich laut Münchhausen aber ein weiterer Kandidat aus Münster und einer aus Köln beworben. Nachdem die Wahl der Kreispolizei auf den hiesigen Kandidaten gefallen sei, habe der Bewerber aus Köln aber Einspruch eingelegt und ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln angestrengt: "Das ist auch das gute Recht eines jeden Bewerbers, dagegen kann man nichts sagen. Für uns ergibt sich nur das Problem, dass wir nicht wissen können, wie lange das Gericht für seine Entscheidung benötigen wird", erläutert Münchhausen.
Deshalb werde nun zunächst der Stellvertreter des bisherigen Wachleiters, Jörg Bosbach, die Polizeiwache Wermelskirchen leiten. Da Bosbach aber die nächsten drei Wochen in Urlaub sei, werde diese Aufgabe zunächst Horst Franke übernehmen, informiert der Polizeidirektor. Mit dieser Regelung könne man die nächsten Wochen zurechtkommen, da beide erfahrene und gestandene Polizeibeamte seien.
"Sollte sich das Gericht aber noch monatelang Zeit lassen, dann müssten wir noch einen kommissarischen Leiter in Wermelskirchen einsetzen. Denn Jörg Bosbach wird schließlich auch in seiner Funktion als Dienstgruppenleiter gebraucht. Und so lange fehlt eben ein Mann in der Wache", gibt Münchhausen zu bedenken. Er hoffe aber, dass sich das Verwaltungsgericht mit seiner Entscheidung beeile. Der Einspruch des Kölner Bewerbers sei schließlich als Eilverfahren deklariert.