Wermelskirchen Opferklage nach Unfall abgewiesen

Wermelskirchen · Keinen Erfolg hatte Stephan Wind Donnerstag mit seiner Klage vor dem Arbeitsgericht. Nach seinem Arbeitsunfall mit vier abgetrennten Fingern wurde ihm gekündigt. Er wird aber nicht wieder eingestellt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt in der Schuldfrage und vernimmt dazu Zeugen.

 Über das Arbeitsgericht Solingen konnte der Wermelskirchener Stephan Wind gestern seine Klage auf Wiedereinstellung nach seinem tragischen Arbeitsunfall nicht durchsetzen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch.

Über das Arbeitsgericht Solingen konnte der Wermelskirchener Stephan Wind gestern seine Klage auf Wiedereinstellung nach seinem tragischen Arbeitsunfall nicht durchsetzen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch.

Foto: gt

Nach seinem tragischen Arbeitsunfall, bei dem ihm vier Finger abgetrennt worden sind, hat der 42-jährige Wermelskirchener Stephan Wind jetzt unwiderruflich seinen Arbeitsplatz verloren. Seine Klage vor dem Arbeitsgericht Solingen auf Wiedereinstellung bei seinem ehemaligen Arbeitgeber in Wermelskirchen ist gestern Morgen gescheitert. Die Kündigung trotz des tragischen Unfalles sei rechtlich nicht anzufechten, befand die 2. Kammer des Arbeitsgerichtes.

 Stephan Wind

Stephan Wind

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In der Probezeit dürfe der Arbeitgeber auch einem erkrankten Mitarbeiter kündigen. Gescheitert ist gestern aber auch der Versuch einer gütlichen Einigung zwischen der Wermelskirchener Firma und Stephan Wind. Bei einem Gespräch in der Kanzlei seiner Anwältin und gestern erneut vor Gericht ließ das Unternehmen zwar das Angebot unterbreiten, eine "Abfindung aus sozialen Gründen", deren Summe nicht verraten wurde, an Wind zu zahlen. Er sollte dann aber seine Strafanzeige zurückziehen und erklären, dass er auf jedwede Regressansprüche gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber verzichte.

Klarheit in der Schuldfrage

Dazu ist Wind aber nicht bereit. Durch seine Anwältin ließ er erklären, er brauche Klarheit in der Schuldanfrage an seinem Unfall, um mit dem folgenschweren Ereignis abschließen und sich voll auf seine Genesung konzentrieren zu können. Zur Klärung der Schuldfrage habe die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen und auch bereits Zeugen aus dem Wermelskirchener Unternehmen befragt, gab Winds Anwältin vor dem Arbeitsgericht gestern bekannt. Auch Wind sei von der Staatsanwaltschaft noch einmal zu seinem Arbeitsunfall befragt worden. Es gebe aber nach wie vor sehr unterschiedliche Darstellungen, sagte die Anwältin.

Der Verunglückte sagt, er sei an die Maschine mit dem Schneidmesser gerufen worden, um etwas nachzusehen. Als er mit der Hand in die abgestellte Maschine gegriffen habe, sei der Motor plötzlich angegangen oder angestellt worden. Das Messer sei dann wie eine Guillotine auf seine Hand gefallen. Drei der vier abgetrennten Finger konnten wieder angenäht werden. Wind hat aber eine lange Leidenszeit hinter sich und noch ein gutes Stück Arbeit in seiner Reha-Therapie vor sich.

Anders die Darstellung des Unternehmens: Wind habe ohne Grund und Arbeitsauftrag mit der Hand unter das Messer gefasst. Er habe auch zuvor schon Sicherheitsauflagen missachtet. Und bereits vor seinem Unfall habe die Firma ihm eigentlich kündigen wollen. Die Kündigung sei dann nur wegen der Abwesenheit des Betriebsleiters verschoben worden.

(RP/url)
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