Gemeinden entscheiden in Dhünn und Dabringhausen Nur noch ein Pfarrer für beide Dörfer

Dhünn/Dabringhausen · Der Pfarrer Reinald Rüsing und das Pfarrerehepaar Elke und Rüdiger Mielke gehen in Ruhestand. Deshalb ist eine pfarramtliche Verbindung in 2022 geplant.

 Dienstjubiläum des Pfarrer-Ehepaares: Alexa Wende mit Pfarrerin Elke und Pfarrer Rüdiger Mielke. 
  Foto: Jürgen MOll

Dienstjubiläum des Pfarrer-Ehepaares: Alexa Wende mit Pfarrerin Elke und Pfarrer Rüdiger Mielke. Foto: Jürgen MOll

Foto: Moll, Jürgen (jumo)

In den bisher eigenständigen evangelischen Kirchengemeinden Dhünn und Dabringhausen wird sich spätestens im nächsten Sommer ein Wandel vollziehen. Mit der Pensionierung der drei Pfarrer dürfte es eine pfarramtliche Verbindung von Dhünn und Dabringhausen geben. Also nur einen Pfarrer für beide Gemeinden.

So werden an diesem Sonntag die Dhünner zur Gemeindeversammlung eingeladen. Beginn ist am 6. Juni um 11 Uhr im Anschluss an den Gottesdienst in der Kirche. Dort erfahren die Gemeindeglieder alle Details zur pfarramtlichen Verbindung von Dhünn und Dabringhausen; es soll über Aufgaben und Chancen miteinander beraten werden. Spricht sich die Gemeindeversammlung für die Verbindung aus, wird das Presbyterium einen entsprechenden Beschluss fassen und ihn auf den kirchlichen Genehmigungsweg über den Kirchenkreis in Lennep und die Kirchenleitung in Düsseldorf schicken. Nach der Genehmigung erfolgt die Ausschreibung der Pfarrstelle zum 1. August 2022.

 Auch Pfarrer Reinald Rüsing geht 2022 in den Ruhestand.

Auch Pfarrer Reinald Rüsing geht 2022 in den Ruhestand.

Foto: Walter Schubert

Zu der Gemeindeversammlung sind auch zwei Mitglieder der Evangelischen Kirchengemeinde Dabringhausen eingeladen, falls es Fragen über die Nachbargemeinde gibt.

Warum nun die pfarramtliche Verbindung? Im Sommer 2022 gehen sowohl Pfarrer Reinald Rüsing in Dhünn als auch das Pfarrerehepaar Elke und Rüdiger Mielke in Dabringhausen in den Ruhestand. Beide Pfarrstellen werden danach nicht mehr im bisherigen Umfang wiederbesetzt, heißt es aus Kirchenkreisen. Nach jetzigem Stand ist davon auszugehen, dass es für beide Gemeinden gemeinsam nur noch eine Pfarrstelle geben wird. Die Presbyterien streben an, dass die beiden Gemeinden eine „pfarramtliche Verbindung“ eingehen.

Bei einer solchen pfarramtlichen Verbindung bestehen – anders als bei einer Fusion – weiterhin zwei eigenständige Gemeinden mit den jeweiligen Presbyterien. Diese sind zuständig für alle Belange ihrer eigenen Gemeinde. Der Pfarrer oder die Pfarrerin übernimmt Aufgaben in beiden Gemeinden. Es ist geplant, dass – zusätzlich zum Pfarrstellenanteil – in jeder Gemeinde ein weiterer Mitarbeiter eingestellt wird, der auch pfarramtliche Aufgaben wie Gottesdienste und Amtshandlungen übernehmen kann.

Es wurde bereits ein Vordenkerkreis mit Vertretern beider Kirchengemeinden gebildet, der die mögliche Umsetzung eines solchen Modells der pfarramtlichen Verbindung berät und vorantreibt.

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