Verfahren am Amtsgericht Wermelskirchen Niedrige Strafe nach Alkoholfahrt für eine einsichtige 63-Jährige

Wermelskirchen · Offensichtlich sehr großen Eindruck hatte das eigene Fehlverhalten auf eine 63-Jährige aus Wermelskirchen gemacht. Die Frau war am späten Abend des 29. Mai auf der Dellmannstraße beim Fahren in leichten Schlangenlinien beobachtet worden.

 Das Amtsgericht Wermelskirchen

Das Amtsgericht Wermelskirchen

Foto: Tim Kronner

Die gerufene Polizei stellte bei der Blutkontrolle einen Wert von 1,18 Promille fest. In der Folge sei seine Mandantin richtiggehend schockiert über ihr Fehlverhalten gewesen, sagte der Verteidiger. „Sie hat mir ihre damalige Situation geschildert, die sehr nervenaufreibend gewesen sei“, sagte der Rechtsanwalt.

 „Meine Mandantin hat sich schwerste Vorwürfe gemacht, was ihr und auch anderen durch ihr Fehlverhalten hätte passieren können“, sagte der Verteidiger. Zudem habe sie seit diesem Vorfall keinen Tropfen Alkohol mehr getrunken und sei sogar so weit gegangen, das durch regelmäßige Blutkontrollen nachzuweisen. „Die jüngsten Blutwerte zeigen, dass ihr Alkoholkonsum praktisch auf null ist“, sagte der Verteidiger und legte dem Gericht die entsprechenden Arztprotokolle vor. „Meine Mandantin hat sich auch mehrere Termine bei der Diakonie Fachstelle Sucht geben lassen, um zu ergründen, wie es zu diesem Fehlverhalten kommen konnte“, sagte der Rechtsanwalt weiter. Aus diesem Grunde regte der Verteidiger an, die sogenannte Regelvermutung nicht anzuwenden, die normalerweise bei diesen Promillewerten automatisch anzuwenden sei – und den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen müsse.

Ihr Verhalten sei kein Kavaliersdelikt, sagte der Richter zu der 63-Jährigen. „Oft genug kommen dabei Menschen zu Schaden. Man könne von Glück sprechen, dass man in dieser Verhandlung ohne geschädigte Dritte über den Vorfall sprechen könne. Es spreche allerdings sehr viel für die Angeklagte. „Was sie an Anstrengungen unternommen haben, nachdem der Vorfall passiert ist, spricht auf jeden Fall für Sie“, sagte der Richter. Der Staatsanwalt sagte in seinem Plädoyer, dass er das auch sehe, allerdings nicht anders könne, als auf Entziehung der Fahrerlaubnis zu plädieren. „Ich fordere 30 Tagessätze zu 25 Euro und eine Führerscheinsperre für drei Monate“, sagte der Staatsanwalt.

Der Verteidiger legte in seinem Plädoyer noch einmal Wert darauf, dass es sich hier um einen Grenzfall handele, in dem nach Einzelfalllage entschieden werden müsste. „Entlastend kommt dazu, dass meine Mandantin Ersttäterin ist, sie sich zum Tatzeitpunkt in einer persönlichen Krise befand und zudem der Führerschein bereits seit sechs Monaten eingezogen ist“, sagte der Rechtsanwalt. Der Richter schloss sich dem an und verurteilte die 63-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro. Ihren Führerschein bekam die Frau nach der Urteilsverkündung wieder ausgehändigt.

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