Eigntümer auch in Wermelskirchen jetzt gefordert Neuberechnung der Grundsteuer

Wermelskirchen/Rhein-Berg · Das Finanzamt Leverkusen unterstützt bei der Abgabe der Feststellungserklärungen. Wer digital nicht zurecht kommt, kann auch Papiervordrucke anfordern.

 Dr. Ludger Ruthmann ist seit 2016 Leiter des Finanzamtes Leverkusen.

Dr. Ludger Ruthmann ist seit 2016 Leiter des Finanzamtes Leverkusen.

Foto: Finanzamt Leverkusen

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz, wie z. B. Wohngrundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe, können ab sofort die Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben. Das teilt das Finanzamt Leverkusen mit.

Die Feststellungserklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen, in dessen Bereich das Grundstück liegt. Die Erklärung ist grundsätzlich digital abzugeben. Dies ist einfach über das Online-Finanzamt „ELSTER“ möglich. „Für die Abgabe über ELSTER benötigen die Eigentümerinnen und Eigentümer einen entsprechenden ELSTER-Zugang“, erklärt Dr. Ludger Ruthmann, Leiter des Finanzamts Leverkusen. „Wer noch keinen eigenen Zugang hat, sollte sich unter www.elster.de registrieren.“

Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten, abgegeben werden. Dr. Ludgar Ruthmann erklärt: „Eigentümerinnen und Eigentümer, die keinen Zugriff auf die elektronischen Services haben, können bei ihrem Finanzamt Papiervordrucke anfordern.“

Eigentümer von Wohngrundstücken haben in den letzten Wochen ein individuelles Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform von ihrem Finanzamt erhalten. „Mit den Informationsschreiben haben die Eigentümerinnen und Eigentümer Daten und Informationen erhalten, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, so Dr. Ruthmann. Das Schreiben enthält Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert. „Damit stellen wir den Eigentümern den Großteil der benötigten Daten für die Feststellungserklärung zur Verfügung“, betont Dr. Ruthmann. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“

Auch das von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete Grundsteuerportal hilft beim Ausfüllen der Erklärung. Wer das Informationsschreiben verlegt oder keines erhalten hat, kann in dem Portal die Daten zu dem jeweiligen Grundstück in Nordrhein-Westfalen abfragen. Nach Eingabe der Adresse kann der Sachdatenauszug aufgerufen und anschließend können die Daten in die Feststellungserklärung eingetragen werden. Das Grundsteuerportal ist über www.grundsteuer.nrw.de erreichbar.

Weitere hilfreiche Informationen zur Grundsteuerreform, wie z.B. Erklär-Videos zum Grundsteuerportal, eine Check-Liste und eine ausführliche Klick-Anleitung zum Ausfüllen der Feststellungserklärung in ELSTER stehen auf der zentralen Internetseite www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung.

Für persönliche Rückfragen hat das Finanzamt Leverkusen eine zentrale Grundsteuer-Hotline unter 0214/89280-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) eingerichtet.

Möglichkeiten der Abgabe

▶ Vordrucke einfach online ausfüllen und abschicken mit ELSTER: www.elster.de

▶Elektronisch abgeben über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten.

▶ Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben: Papier-Vordrucke erhalten Sie in Ihrem Finanzamt.

Unterstützungsangebot der Finanzverwaltung

▶ Ausführliche Informationen, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal: www.grundsteuer.nrw.de

▶ Grundsteuer-Hotline unter 0214/89280-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr)

▶ Grundsteuerportal (Geodatenportal): www.grundsteuer-geodaten.nrw.de

(tei.-)
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