Wermelskirchen Nach Diebstahl: Geldstrafe auf Bewährung

Wermelskirchen · (nob) Wegen eines Ladendiebstahls bekam Anfang des Jahres ein 56-jähriger Mann aus Wermelskirchen vom Amtsgericht einen Strafbefehl zugestellt. Er sollte eine Geldstrafe in Höhe von 250 Euro bezahlen, da er bei einem Discounter am Markplatz einen „Boonekamp Regulator“, dabei handelt es sich um einen in kleinen Flaschen abgefüllten Kräuterlikör, im Wert von 3,76 Euro gestohlen hatte. Doch der Arbeitslose bekam ein Problem mit der Bezahlung und bat im Mai diesen Jahres das Gericht um Zahlungsaufschub, der ihm aber aus rechtlichen Gründen nicht gewährt werden konnte. Also legte er gegen dieses Urteil Einspruch ein, der jetzt verhandelt wurde.

„Wegen eines Umzugs musste ich 150 Euro Kaution hinterlegen und dann wurde auch noch eine Stromzahlung fällig“, erklärte der gebürtige Remscheider der Vorsitzenden Richterin Veronika Schlotmann-Thiessen.

Aufgrund der positiven Lebensführung des Mannes zeigte sich die Richterin jedoch verständnisvoll. Der Wermelskirchener war weder vorbestraft, noch ließ er sich anscheinend durch sein Schicksal längerfristig aus dem Gleichgewicht bringen. In der Zwischenzeit konnte er sogar wieder einen Ein-Euro-Job antreten.

Das Gericht beließ es daher aufgrund des nachgewiesenen Diebstahls bei der Geldstrafe, setzte diese aber zur Bewährung aus, die wegen des folgenden Rechtsmittelverzichts auch gleich Rechtskraft erlangte. Wenn sich der 56-Jährige nun zwei Jahre straffrei führt, muss er die Geldstrafe nicht bezahlen.

(RP)
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