Montagsinterview in Wermelskirchen mit Mathias Johnen Gaststättenbesuch ist kleiner Urlaub vom Alltag

Wermelskirchen · Rhein-Bergs DEHOGA-Sprecher Mathias Johnen über die Gastronomie in Wermelskirchen und die Gefahr durch Schwarzgastronomie.

 Ein schön gedeckter Tisch und ein tolles Essen – hier im Restaurant „Bergischer Löwe“ –macht den Besuch zu einem besonderen Erlebnis.

Ein schön gedeckter Tisch und ein tolles Essen – hier im Restaurant „Bergischer Löwe“ –macht den Besuch zu einem besonderen Erlebnis.

Foto: Moll, Jürgen (jumo)

Herr Johnen, können Sie den Begriff Schwarzgastronomie erklären?

Mathias Johnen Unter Schwarzgastronomie versteht man, wenn jemand eine öffentliche Fläche besitzt, zu der jedermann kommen kann, dort dann etwas veranstaltet und Alkohol verkauft. Das kann einfach ein Tisch im Wald sein, oder auch die Halbzeitpause bei einem großen Sportverein. Es müssen also Öffentlichkeit und Alkoholausschank gegeben sein. Zur Schwarzgastronomie wird das dann, wenn im Vorfeld keine Zulassung dafür bei den zuständigen Stellen beantragt wurde.

Welche Stellen sind das?

Johnen Ein Schwarzgastronom teilt seinen Alkoholausschank weder dem Finanzamt mit, noch dem Ordnungsamt, dem Amt für Verbraucherschutz, der Kommune oder der Gema. Ein Gastronom hat jede Menge Auflagen zu erfüllen, die der Schwarzgastronom gar nicht beachtet. Da handelt es sich beispielsweise um Lärmauflagen oder dass man Fettabscheider bei der Spülung braucht. Ein brandaktuelles Thema ist auch der Brandschutz.

Warum ist das ein Problem für die Gastronomen?

Johnen Dabei handelt es sich um Mitbewerber, die aber auf dem Markt mit ganz anderen Grundvoraussetzungen agieren.

Wie sieht die Situation in Wermelskirchen aus?

Johnen Wermelskirchen ist sicherlich diesbezüglich keine kleine Insel – aber auch kein Moloch, in dem es nur solche Fälle gibt. Aber auch hier gibt es immer wieder Fälle von Schwarzgastronomie. Die Stadt ist aber weit davon entfernt ein Hot Spot zu sein. Es gibt vergleichbar viele Fälle wie in anderen Kommunen dieser Größenordnung auch. Oft wird das dann im Sinne eines „Oh, das habe ich nicht gewusst!“ verkauft. Aber es gibt klare Regeln, die eben jeder einhalten muss, wenn er in der Öffentlichkeit einen Alkoholausschank betreiben will.

Wie kommt man den Übeltätern auf die Schliche?

Johnen Früher hat etwa die Gema Veranstaltungsplakate von den Bäumen geholt und die dort angegebenen Veranstaltungen überprüft. Heute, in den digitalen Zeiten von Facebook und Co. kann man dich dort umsehen. Man geht den Hinweisen eben nach, auch von Mitbürgern oder Mitbewerbern, die sich an uns oder ans Finanzamt wenden. Die Hinweise werden von uns dann anonymisiert weitergegeben.

Das ist die einzige Handhabe von Gastronomen?

Johnen Letztendlich ja, man kann im Grunde genommen nur die Behörden darauf aufmerksam machen.

Was droht an Strafe, wenn man als Schwarzgastronom erwischt wird?

Johnen Das ist verschieden und hängt von den jeweiligen Behörden ab. Bei der Gema ist es bei einer nicht angemeldeten Veranstaltung etwa der doppelte Rechnungsbetrag. Beim Finanzamt kommt es darauf an, was angesetzt wird – das kann als Ordnungswidrigkeit gegen das Gaststättengesetz durchaus auch in die Tausende gehen. Nicht im ersten Fall, aber bei regelmäßigen Verstößen ist das durchaus möglich. Schwarzgastronomie ist kein Kavaliersdelikt.

Was wäre denn der erste Weg, wenn man sich korrekt verhalten will?

Johnen Wichtig ist auf jeden Fall, zum Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde zu gehen und dort eine sogenannte Gestattung zu beantragen. Das wird dann geprüft und die anderen Behörden werden dann auch davon in Kenntnis gesetzt.

Wie ist es denn allgemein um die Gastronomie in Wermelskirchen bestellt?

Johnen Es sieht nicht schlecht aus, auch wenn es auch dort einen Fachkräftemangel gibt – sowohl in Bezug auf die Ausbildung als auch danach. Man hat es in Wermelskirchen zudem auch mit einem geänderten Ausgeh- und Freizeitverhalten zu tun. Die Leute gehen sehr gezielt aus, leider eher einmal pro Monat als einmal pro Woche. Nur in besonders guten Lagen gibt es nennenswertes Aufkommen von Laufkundschaft. Und auch nur alteingesessene Betriebe können sich über Stammkundschaft freuen.

Gibt es einen Unterschied zwischen Speisegastronomie und Kneipen?

Johnen Die Problematik im Schankbetrieb ist ganz klar, dass der Betrieb mit dem Ausscheiden des Wirts oder der Wirtin ausstirbt. Da gibt es ganz selten Nachfolger. Bei Restauration ist das anders. Da geht es zwar in den meisten Fällen nicht auf dem gleichen Level weiter, wenn der Betreiber wechselt, aber immerhin geht es weiter.

Sinkt das Level in der Regel?

Johnen Ja, das muss man so sagen. Das Level steigt sehr selten, das wäre eine große Ausnahme, vielleicht in einem von zehn Fällen kann man das festhalten.

Was macht einen Besuch in einer schönen Gaststätte so besonders?

Johnen Das ist der kleine Urlaub vom Alltag. Beim kleinen Bier, Sekt, Wein oder Kaffee abschalten – das ist doch das moderne Märchen, das man sich da kaufen kann.

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