Verkehr in Wermelskirchen Mehr Radler in die Einbahnstraße?

Wermelskirchen · In einem Bürgerantrag wird gefordert, die Carl-Leverkus-Straße gegenläufig für Radfahrer freizugeben. Die Stadtverwaltung lehnt dies ab. Der Antrag wird aber nun doch nicht beraten, weil die Verordnung noch nicht rechtskräftig ist.

 Die Carl-Leverkus-Straße in Wermelskirchen

Die Carl-Leverkus-Straße in Wermelskirchen

Foto: Udo Teifel

Die Carl-Leverkus-Straße soll, wenn es nach zwei Bürgern geht, künftig von beiden Seiten mit Rädern befahrbar sein. Bisher darf die Einbahnstraße, auf der Tempo 20 gilt, nur von einer Seite mit dem Rad befahren werden. Wer von der Kölner- in die Telegrafenstraße will, muss sein Rad schieben. Das soll anders werden. Und so haben die Bürger (die Namen sind der Redaktion bekannt, sie möchten aber im Moment nicht öffentlich in Erscheinung treten) im April einen Bürgerantrag dazu eingereicht mit dem Ziel, dass der Radverkehr in beide Richtung möglich sein wird.

Der Antrag sollte eigentlich am Montag im Ausschuss für Stadtentwicklung behandelt werden. Ein Antragsteller im Gespräch mit der Redaktion: „Wir lassen den Antrag nach Rücksprache mit der Verwaltung jetzt erst einmal ruhen.“ Das „Parken“ (der Antrag wurde nicht zurückgezogen) hat einen einfach Grund: Die entsprechende Verwaltungsvorschrift für die Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist noch nicht rechtskräftig.

Die Bürger haben beantragt, die Verkehrsbeschränkung in der Carl-Leverkus-Straße für Radfahrer aufzuheben und diese von der Oberen Remscheider Straße und von der Kölner Straße gegenläufig bis zur Telegrafenstraße zu öffnen. Als Begründung wird angegeben,. dass radfahrende Schüler, die in die nördlichen Stadtteile möchten, nicht mehr gezwungen werden, Umwege über die Taubengasse zu fahren. „Die Sicherheit des Schulwegs wird erhöht“, heißt es im Antrag. Diese Aussage ist nach Ansicht der Stadt irreführend und von ihr nicht nachvollziehbar. Auch das Argument der Bürger, dass Fahrzeuge in der 20er Zone noch langsamer und vorsichtiger fahren würden, weil sich nicht nur Fußgänger in beiden Richtungen bewegen würden, ist für die Stadt ebenfalls nicht nachvollziehbar.

Die Stadt vertritt in seiner Bewertung des Antrages davon aus, dass eine Einzelfallprüfung erforderlich werde. So sei der Bereich Kölner Straße/Platz am Weihnachtsbaum für Radfahrer ungeeignet, weil der Bereich in die Gasse zu schmal und unübersichtlich sei und eine erhebliche Unfallgefahr bestehe, wenn Radler sich in den fließenden Verkehr auf der Kölner Straße einfädeln würden. Überhaupt sieht die Stadtverwaltung den Begegnungsverkehr auf der Carl-Leverkus-Straße als eher problematisch an.

Warum aber „parken“ die Bürger nun den Antrag und werden ihn zu späterer Zeit wieder aufleben lassen? Seit März gibt es eine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, in der es heißt, dass Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen wird. Damit, so die Antragsteller, wird die Freigabe von Einbahnstraßen zur Regel. Der Bundesrat habe diese Vorschrift unterstützt, sie sei aber noch nicht rechtskräftig. „Wir warten, bis wir klare Verhältnisse haben“, so ein Antragsteller. Die Stadt müsse dann öffnen, ohne dass sich der Stadtrat damit beschäftigen muss. Er rechnet damit, dass dies im Frühjahr 2022 der Fall sein werde.

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