Rechtsanspruch greift ab August 2026 Mehr als 400 weitere OGS-Plätze müssen in Wermelskirchen her

Wermelskirchen · Der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in der Grundschule greift ab August 2026. Die Stadtverwaltung Wermelskirchen geht davon aus, dass zukünftig 85 Prozent der Kinder das nutzen, derzeit sind es rund die Hälfte.

An die Betreuung in der Kindertagesstätte soll sich nahtlos eine ganztägige Betreuung in der Grundschule anschließen. Dafür kommt ein bundesweiter Rechtsanspruch für Grundschüler.

An die Betreuung in der Kindertagesstätte soll sich nahtlos eine ganztägige Betreuung in der Grundschule anschließen. Dafür kommt ein bundesweiter Rechtsanspruch für Grundschüler.

Foto: dpa/Uwe Anspach

Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat. Das hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) vom 2. Oktober 2021 rechtlich verankert. Damit haben Eltern darauf für ihre Kinder einen Rechtsanspruch.