Amtsgericht Marihuana für den Eigengebrauch – Richter stellt Verfahren ein

Wermelskirchen · Die Anklageschrift klang umfangreicher, als es letztlich war. Gleich in 20 Fällen warf die Staatsanwaltschaft einem 34-Jährigen Wermelskirchener vor, im Zeitraum von drei Jahren Marihuana gekauft zu haben.

 Ein 34-jähriger Wermelskirchener muste sich vor dem Amtsgericht Wermelskirchen verantworten.

Ein 34-jähriger Wermelskirchener muste sich vor dem Amtsgericht Wermelskirchen verantworten.

Foto: dpa/Uli Deck

Dabei sei es aber letztlich immer um geringe Mengen für den Eigengebrauch gegangen – und nachweisbar sei ohnehin nur einer der vorgeworfenen Fälle. „Das liegt daran, dass der Angeklagte bei einer Kontrolle am 1. März dieses Jahres mit einem Tütchen mit 0,9 Gramm des Rauschgifts angetroffen worden sei – und gegenüber der Polizei angegeben habe, bereits vorher bis zu 20 Mal solche Mengen gekauft zu haben“, sagte der Staatsanwalt.

Zuvor hatte der Angeklagte über seinen Anwalt mitteilen lassen, dass er die Vorwürfe grundsätzlich einräume. „Allerdings wäre mein Mandant gerne auf eine Polizeiwache gebracht worden – die Befragung und Durchsuchung hat auf offener Straße stattgefunden“, sagte der Anwalt. Außerdem sei sein Mandant, der ursprünglich aus dem Iran stammte, davon ausgegangen, dass der reine Eigenkonsum von Marihuana in Deutschland erlaubt sei. „Hat er denn in den drei Jahren irgendwann mal ein Geschäft gesehen, in dem es Marihuana zu kaufen gibt“, wollte der Richter rhetorisch wissen. Nein, natürlich nicht, darüber habe er aber einfach nicht nachgedacht. In seiner Heimat sei der Konsum auch erlaubt, das sei keine Entschuldigung, aber möglicherweise eine Erklärung für das Verhalten, sagte der Rechtsanwalt.

Kurz wurde erörtert, ob für den Angeklagten die Kronzeugenregelung in Frage komme, da er nach der Polizeikontrolle den Beamten seinen Dealer – ein dem Gericht bereits bekannter Jugendlicher, gegen den separat Ende November vor dem Amtsgericht in Bergisch Gladbach verhandelt wurde – angegeben hatte. Zu dessen Verhandlung sei er als Zeuge geladen gewesen, sei jedoch aus Angst nicht vor dem Gericht erschienen. Dafür war gegen der 34-Jährigen ein Ordnungsgeld verhängt worden. Als Kronzeuge gelte er indes nicht, auch wenn seine Aussage zur Verhaftung des jungen Dealers geführt habe.

Der Staatsanwalt wollte von dem Angeklagten wissen, ob er denn noch konsumiere. Das verneinte er: Seit der Kontrolle durch die Polizei habe er nichts mehr geraucht. „Könnten wir also jetzt ein Drogen-Screening machen und das wäre negativ“, fragte der Richter. Auch das bestätigte der 34-Jährige. Mit deutlichen Worten stellte der Richter daraufhin das Verfahren ein: „Sollten Sie noch einmal mit Marihuana erwischt werden, dann bekommen Sie eine Strafe.“

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