6500 Lkw-Fahrer ignorierten Durchfahrtverbot A 1-Schranken füllen die Stadtkasse

Bergisches Land · In den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres haben 6559 Lkw-Fahrer gegen das Durchfahrtsverbot auf der A1-Brücke verstoßen. Das ergibt 915.000 Euro Bußgeld. Ob alle geforderten Summen bezahlt werden, ist ungewiss.

 So bitte nicht: Ein Lkw auf dem Weg in eine der Schrankenanlagen vor der A 1-Brücke. Von Januar bis November dieses Jahres übersahen oder ignorierten mehr als 6500 Fahrer die Verbotshinweise für Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.

So bitte nicht: Ein Lkw auf dem Weg in eine der Schrankenanlagen vor der A 1-Brücke. Von Januar bis November dieses Jahres übersahen oder ignorierten mehr als 6500 Fahrer die Verbotshinweise für Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Foto: Miserius, Uwe (umi)

Die Schrankenanlagen vor der A 1-Brücke – auf der A1 und auf der A 59 – sind für die Stadt Leverkusen im übertragenen Sinne Gold wert. Jedenfalls, wenn es nach der Höhe der Bußgeld-Forderungen geht, die die Verwaltung im vergangenen Jahr an Lkw-Fahrer beziehungsweise Speditionen und Unternehmen, für die die Fahrer unterwegs sind, schickte. Es wurden „6559 Bußgeldbescheide gegen Lkw-Fahrer verhängt, die das Durchfahrtverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen vor der Rheinbrücke Leverkusen missachtet hatten“, berichtet die Stadtverwaltung. Das entspricht einer Forderungssumme von nahezu einer Million Euro. Konkret sind es 915.020,23 Euro.

Wer den Bußgeldbescheid vor dem 8. November bekommen hat, zahlte fürs verbotene In-die-Schranke-Fahren 150 Euro. Danach ist es teurer geworden: „Seit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges am 9. November beträgt das Bußgeld 200 Euro“, sagt Stadtsprecherin Julia Trick. Von Oktober 2017 bis Ende Februar 2019 waren sogar 500 Euro fällig plus zwei Monate Fahrverbot. Eine Klagewelle folgte. Das Oberlandesgericht Köln gab einem Lkw-Fahrer Recht, der die erhöhte Gebühr und das Fahrverbot unverhältnismäßig fand und klagte. Die Bußgeldhöhe sank auf eben jene 150 Euro.

Bußgeldhöhe hin oder her: Die Zahlen von 2021 sind im Vergleich zum Vorjahr gewaltig. Für den Bereich der Schrankenanlagen vor der A1-Rheinbrücke nämlich wurden 2020 von Januar von Ende Dezember 4348 Bußgeldbescheide erlassen. „Dies führte in diesem Zeitraum zu Sollstellungen von 825.765,50 Euro“, notierte die Stadt Anfang 2021 – rund 90.000 Euro und 2200 Verstöße weniger als in den elf Monaten 2021, die die Stadt nun auf eine Medienanfrage bekannt gab.

Ignoriere ein Brummifahrer die diversen Hinweisschilder auf das Durchfahrtverbot für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht hartnäckig und fahre in die Schrankenanlage, werde das Fahrzeug erfasst, der Datensatz gehe automatisiert an die Bußgeldstelle bei der Stadtverwaltung, heißt es von der für die Schrankenanlage zuständigen Autobahn GmbH, einer Firma des Bundes. Dort würden die Informationen daraufhin ausgewertet, ob ein Bußgeld verhängt werde.

Falls ja, geht das Verfahren seinen Gang: „Die Bußgeldstelle kann von 20 europäischen Ländern die Halterdaten der jeweiligen Fahrzeuge erfragen. Darüber hinaus werden bei den Schrankenverstößen auch Halter aus Ländern ermittelt, die nicht an dem sogenannten Enforcement-Abkommen teilnehmen“, hatte die Stadt vor einiger Zeit zum Ablauf erläutert. Letzteres betreffe etwa Länder wie die Türkei und Russland. „Hier werden die Fahrzeughalter über die Aufschriften der Zugmaschinen oder Auflieger ermittelt. So ist es bei fast allen Fahrzeugen möglich, den verantwortlichen Fahrzeughalter zu ermitteln und anzuschreiben.“

Diese wiederum sollen dann die Fahrer benennen, an die im weiteren Verlauf der Bußgeldbescheid zugestellt wird. Zahlt derjenige nicht, wird versucht, „das Bußgeld zu vollstrecken“. Verläuft auch das fruchtlos, „wird der jeweilige Fahrer über das Bengali-Verfahren beim Zoll ausgeschrieben“. Bedeutet: Bei der nächsten Kontrolle des Fahrers durch den Zoll werde die noch nicht beglichene Bußgeldforderung „registriert und der Fahrer vor Ort zur Zahlung verpflichtet“.

Wie viel Prozent der Forderungssummen auch tatsächlich im Stadtsäckl landen, sagt die Verwaltung nicht. Schon früher hieß es: Eine Zahlungsquote der ausländischen Fahrer könne nicht ermittelt werden, „da die Zahlungen nicht nach Herkunftsländern unterschieden werden können. Die Erfahrung zeigt aber, dass viele ausländische Firmen und Fahrer ein Interesse daran haben, keine Zahlungsrückstände zu haben, was aus entsprechenden Schriftwechseln deutlich wird.“

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