Wermelskirchen Landrat, ein unbekanntes Amt

Wermelskirchen · Am Sonntag treten zwei Bewerber an, um Landrat im Rheinisch-Bergischen Kreis zu werden. Was macht eigentlich ein Landrat?

 So sieht der Stimmzettel für die Stichwahl am morgigen Sonntag aus.

So sieht der Stimmzettel für die Stichwahl am morgigen Sonntag aus.

Foto: Rheinisch-Bergischer Kreis

Am Sonntag sind die Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis aufgerufen, den neuen Landrat zu wählen. Das Problem: Viele wissen gar nicht, welche Aufgaben der Landrat hat. Tatsächlich sind es viele - und wichtige.

Fast jede(r) kann Landrat werden - theoretisch. Es gibt nur wenige Einschränkungen in Nordrhein-Westfallen: 23 Jahre alt muss er oder sie schon sein. Und Deutsche(r) oder in Deutschland lebender EU-Bürger. Er muss in Deutschland wohnen.

Aber was ist mit zwingend vorgeschriebenen beruflichen Qualifikationen und Fähigkeiten? Fehlanzeige im spärlichen Anforderungskatalog der Kommunalverfassung! Damit gilt für den Landrat, was auch auf den Bürgermeister zutrifft: Nach den gesetzlichen Vorgaben muss er gar nichts können. In der Praxis wäre das allerdings schlecht: So wie der Bürgermeister Chef der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ist und damit höchster Wahlbeamter am Ort, ist der Landrat (in NRW seit 1999) Chef der Kreisverwaltung - und damit oberster Kommunalbeamter. Zugleich ist er quasi "in persona" unterste staatliche Verwaltungsbehörde. Bis 1999 sah das anders aus: Der Landrat war im Ehrenamt tätig, der wirkliche Chef im Kreishaus war der Oberkreisdirektor. Dann fiel landesweit die "Doppelspitze". Mit der Folge, dass der Landrat seitdem nicht mehr oberster "Grüßonkel" im Landkreis ist, also ausschließlich zuständig fürs Repräsentieren, sondern gleichzeitig auch an der Spitze der Verwaltung steht. Aus dem Ehrenamt ist ein Hauptamt geworden.

 Der CDU Kandidat: Stephan Santelmann.

Der CDU Kandidat: Stephan Santelmann.

Foto: Demski

Allerdings repräsentiert der Landrat als hauptamtlicher Wahlbeamter auch weiterhin den Kreis nach außen hin und in wichtigen Gremien, die Aufgaben des früheren Oberkreisdirektors sind aber hinzu gekommen. Dazu gehören auch die Leitung der Kreistagssitzungen, die Umsetzung der in diesem Kommunalparlament gefassten Beschlüsse und eben die Geschäftsführung der laufenden Verwaltung. In ihr arbeiten im Rheinisch-Bergischen Kreis rund 850 Mitarbeiter, deren Vorgesetzter der Landrat ist. Eine weitere Aufgabe kommt in Nordrhein-Westfalen hinzu: Im Zuge der sogenannten Organleihe ist der Landrat gleichzeitig Chef der Kreispolizeibehörde. Sie hat ihren Sitz ebenfalls in Bergisch Gladbach. Der Landrat übt auch die Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Kommunen aus und bildet zusammen mit den Schulräten das Schulamt.

Seit 1999 wird der Landrat in NRW nicht mehr, wie zuvor, vom Kreistag gewählt, sondern direkt "vom Volk". Das geschieht nach dem Prinzip der absoluten Mehrheitswahl. Konkret heißt das: Am 8. Oktober stehen in Rhein-Berg in einer Stichwahl zwei Kandidaten zur Wahl - Stephan Santelmann (CDU) und Tülay Durdu (SPD). Sie hatten bei der ersten Wahl am 24. September die meisten Stimmen bekommen.

Bei der Stichwahl gewinnt jener Bewerber mit den höchsten Stimmergebnissen. Der neue Landrat ist Chef von etwa 280.000 Einwohnern.

Von ihnen sind alle wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, Deutsche sind oder im Rheinisch-Bergischen Kreis lebende EU-Bürger und denen das Wahlrecht nicht aberkannt wurde.

(RP)
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