Wermelskirchen Kreis sperrt Antragsformulare für Betreuungsgeld

Wermelskirchen · Ab sofort darf der Kreis keine Formulare mehr herausgeben und auch keine bereits eingegangenen Anträge bearbeiten.

Die Anordnung kam prompt: Kaum hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Betreuungsgeld gekippt, folgte die Anordnung der Bezirksregierung Köln an die Kreisverwaltung in Bergisch Gladbach, die Antragsformulare sofort zu sperren und keinerlei neue Vorgänge mehr zu bearbeiten. Die Kreisverwaltung ist auch für die Auszahlung des Betreuungsgeldes an Wermelskirchener zuständig. "Wir dürfen seit gestern keinen Antrag mehr bewilligen", teilte Kreissprecherin Birgit Bär mit.

Diese Anordnung dürften manche Antragsteller verärgert zur Kenntnis nehmen. Denn: "In letzter Zeit sind bei uns noch einige Anträge eingegangen, von denen bislang noch nicht alle bearbeitet werden konnten - das dürfen wir aber jetzt leider nicht mehr machen", stellte die Kreissprecherin klar. Fakt ist also: Wer bislang keinen Bewilligungsstempel auf seinem Antrag vorweisen kann, bekommt kein Betreuungsgeld. Eltern, die Betreuungsgeld bezogen haben, müssen dieses jedoch nicht zurückzahlen.

Die finanzielle Hilfe durch den Staat sollte jene Eltern belohnen, die für ihre Kinder zu Hause bleiben und diese eben nicht in eine Kindertagesstätte geben. Dafür erhalten sie seit August 2014 monatlich 150 Euro. Im Rheinisch-Bergischen Kreis beziehen aktuell 1873 Menschen Betreuungsgeld, teilte Birgit Bär mit. Im ersten Halbjahr 2015 sind 124 Anträge aus Wermelskirchen in Bergisch Gladbach eingegangen - wie viele davon bewilligt wurden und wie viele Wermelskirchener insgesamt Betreuungsgeld erhalten, konnte die Kreissprecherin nicht sagen. Insgesamt habe die Kreisverwaltung seit dem Start etwa drei Millionen Euro an Betreuungsgeld seit dem Start 2013 gezahlt.

Die Bezirksregierung Köln forderte die Kreisverwaltung zudem auf, die Antragsformulare von ihrer Internetseite zu nehmen. Weitere Anordnungen zum Thema Betreuungsgeld lagen bis gestern in Bergisch Gladbach noch nicht vor. Die Kreissprecherin geht davon aus, dass das bereits bewilligte Betreuungsgeld an die Eltern weiter bezahlt werde - für den jeweils im Antrag angegebenen Zeitraum. "Das Betreuungsgeld wird maximal 22 Monate gezahlt", sagt Bär und fügt an: "Wir hoffen, dass die bewilligten Anträge weiterlaufen und wir sie nicht verwerfen müssen."

Auch im Rathaus der Stadt Wermelskirchen konnten sich Bürger die Antragsformulare für das Betreuungsgeld abholen. "Wir warten auf die Anordnung des Kreises, dass wir die Formulare nicht mehr herausgeben dürfen", sagte Sozialdezernent Jürgen Graef gestern. Die städtischen Mitarbeiter durften lediglich Anträge herausgeben, eine Beratung erfolgte nicht im Rathaus, sondern nur über den Kreis.

(ser/rue)
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