Wermelskirchen Kölner Straße - Entscheidung über Baumängel in neun Monaten

Wermelskirchen · Juristen der Stadt Wermelskirchen oder im Auftrag der Kommune haben sich im vergangenen Jahr mit 26 Rechtsstreitigkeiten befassen müssen. Der gesamte Streitwert aller Verfahren - ob abgeschlossen oder noch anhängig - lag bei etwa 2,1 Millionen Euro. Die Stadt hat etwa 100.000 Euro für das Honorar der Anwälte in 2016 bezahlt. Das geht aus einer Aufstellung hervor, die jetzt dem Stadtrat in seiner Sitzung am 27. März zur Kenntnis vorgelegt wird.

Drei große Streitfälle stechen hervor, in denen die Stadt als Beklagte, aber auch als Klägerin auftritt. Da geht es einmal um die Rechtmäßigkeit der Vergabe der OGS-Trägerschaft. Dazu hatte es zuletzt im Dezember eine Entscheidung der Vergabekammer gegeben: Die Klage des Betreuungsvereins Hünger wurde abgewiesen. Der Streitwert lag hier immerhin bei knapp 500.000 Euro. So viel kostet die Stadt die Trägerschaft des Offenen Ganztags in einigen Grundschulen.

Noch in einem schwebenden Verfahren befindet sich der Streit um den Schadenersatz wegen der fehlerhaften Abrechnungen bei den Straßenausbaubeiträgen der Innenstadt. Dieses Verfahren hat seinen Ursprung im Jahre 2013 - damals hatte ein externes Ingenieurbüro Fehler bei der Schlussabrechnung gemacht. Der Schaden lag bei etwa 960.000 Euro - das Geld will die Stadt natürlich ersetzt haben. Ein Urteil ist am Landgericht Aachen noch nicht gesprochen worden; hier steuert man auf einen Vergleich zu. Es liegt ein Ratsbeschluss vor, der den Vergleich mit dem Unternehmen legimitiert.

Auf das Jahr 2015 ist eine Klageerhebung datiert, die vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt werden soll. Hier geht es um die Festsetzung von Schmutzwassergebühren, der Streitwert liegt bei 382.000 Euro. Die Schriftsätze sind ausgetauscht, ein Termin steht nicht fest. Es geht um die der Stadt nicht gemeldete Einleitung von Schmutzwasser.

Ebenfalls noch nicht entschieden hat das Landgericht Köln über eine Klage der Stadt gegen ein IngenieurBüro - dabei geht es um Baumängel beim Ausbau der Kölner Straße. Der Streitwert liegt bei 134.000 Euro. Mit den anderen Beteiligten dieses Ausbaus habe die Stadt einen Vergleich getroffen, hieß es im Fachausschuss. Das Ingenieur-Büro beharre aber darauf, dass die verlegten Big-Stones die beste Lösung gewesen seien. Bekanntlich waren die Steine verrutscht und wurden ausgetauscht gegen eine Asphaltschicht. Jetzt ist laut Stadtverwaltung die zweite Etappe des Beweissicherungsverfahrens angelaufen. Gerechnet wird mit einer Entscheidung in sechs bis neun Monaten.

(RP)
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