Axt-Prozess am Landgericht Köln Expertin bestätigt Axt als Tatwaffe

Wermelskirchen/Köln · Am sechsten Verhandlungstag am Landgericht Köln gegen einen 29-jährigen Wermelskirchener, der seine schlafenden Eltern mit einer Axt angegriffen haben soll, verlas die Rechtsmedizinerin ihr Gutachten über die Verletzungen und die Tatwaffe.

 Am sechsten Verhandlungstag im Axt-Prozess am Landgericht Köln verlas die Rechtsmedizinerin ihr Gutachten (Archivbild).

Am sechsten Verhandlungstag im Axt-Prozess am Landgericht Köln verlas die Rechtsmedizinerin ihr Gutachten (Archivbild).

Foto: dpa/Oliver Berg

Es war ein eindrucksvoller Ablauf des sechsten Verhandlungstages gegen einen 29-jährigen Wermelskirchener, der in der Nacht auf den 1. Oktober 2021 seine Eltern im Schlaf mit einer Axt lebensgefährlich verletzt haben soll, und sich selbst anschließend von der Autobahnbrücke über der A1 bei Hünger gestürzt hatte. Bevor die Rechtsmedizinerin nämlich ihr Gutachten über die medizinischen Folgen der Attacke verlas, präsentierte der Vorsitzende Richter die am Tatort sichergestellte Axt. Alle Anwesenden – die beisitzenden Richter, die Schöffen, die Verteidigerin, der Staatsanwalt, die Rechtsmedizinerin und die psychologische Gutachterin – nahmen das Werkzeug in die Hand, es wurde deutlich, dass es sich um ein schweres, stabiles und daher potentiell gefährliches Werkzeug handelte. „Die Axt ist 65 Zentimeter lang, hat ein Kopfgewicht von rund einem Kilogramm und ein Gesamtgewicht von 1,6 Kilogramm“, sagte der Richter.
Als im Anschluss die 30-jährige Rechtsmedizinerin ihr Gutachten verlas, während parallel dazu die Bilder der Untersuchungen der geschädigten Eltern auf der Leinwand zu sehen waren, wurde überdeutlich, dass die Axt nicht nur potentiell gefährlich war – sondern potentiell tödlich. Denn beide Elternteile, so das Fazit der rechtsmedizinischen Untersuchungen, hätten die Attacke ohne ärztliche Behandlung nicht überlebt – wobei der Vater deutlich schwerere Verletzungen erlitten hatte. Deren Ausmaß wurde deutlich, als die Rechtsmedizinerin sie nach und nach aufzählte. „Zwei vierzehn und zwölf Zentimeter lange Wunden am Schädel, die zu mehreren verschobenen Schädelfrakturen mit inneren Blutungen und Knochenstücken, die ins Schädelinnere eingedrungen waren geführt haben. Dazu massive Hirnschwellungen, Schnittwunden am Ohr und am Handgelenk“, sagte sie. Es sei zu erwarten, dass der Geschädigte bleibende Schäden erdulden müsse.
Die Verteidigerin wollte wissen, wie schnell die Wunden unbehandelt zum Tod geführt hätten. „Das hängt von der Schwellung ab, handelt sich aber um mehrere Minuten bis wenigen Stunden“, sagte die Ärztin. Die Attacke habe mit großer Wucht ausgeführt werden müssen, was die Art und Beschaffenheit der Wunden gezeigt habe. Was zudem eindeutig belegt sei, sei die Tatsache, dass die am Tatort gefundene Axt auch die Tatwaffe gewesen sein müsse. Die Mutter hatte deutlich weniger Verletzungen, die wegen der Medikation der Mutter allerdings in der Konsequenz unbehandelt ebenfalls tödlich verlaufen wären. „Sie nahm ein Blutgerinnungsmittel, was wegen einer venösen Blutung zum Verbluten geführt hätte“, sagte die Rechtsmedizinerin. Auch hier sei die Axt als Tatwaffe eindeutig zuzuordnen.
Ebenfalls untersucht habe sie den Angeklagten, der sich als Folge des Sprungs von der Autobahnbrücke, der aus zehn Metern Höhe geschehen war, ein massives Polytrauma mit schweren und schwersten Verletzungen zugezogen hatte. „Dabei wurden der Ober- und Unterkiefer ebenso gebrochen wie das Nasenbein, die rechte Hüftpfanne, den linken Unterschenkel, mehrere Rippen und Lendenwirbelkörper. Dazu erlitt er eine Lungen- und Leberprellung. Diese Verletzungen waren insgesamt betrachtet konkret lebensbedrohlich, auch er hätte ohne ärztliche Behandlung den Sturz nicht überlebt“, sagte die Rechtsmedizinerin. Der Angeklagte, der noch heute im Rollstuhl sitzt, verfolgte die Schilderungen äußerlich regungslos – auch als er sich selbst verletzt und ohne Bewusstsein im Krankenhaus auf der Leinwand zu sehen bekam.
Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

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