Wermelskirchen Kirmes - Zufahrt zu Geschäften nur begrenzt möglich

Wermelskirchen · Für die Anlieger der oberen Eich und der Kölner Straße bedeutet die große Kirmes, dass die Zufahrt zu den Geschäften und Garagen am Kirmeswochenende von Freitag, 29. August, bis Dienstag, 2. September, nur eingeschränkt möglich ist.

Wie Jürgen Hemmerich, Leiter des Ordnungsamtes, jetzt mitteilt, ist Anlieger- und Lieferverkehr freitags bis 16 Uhr, samstags und dienstags bis 14 Uhr sowie sonntags und montags bis 10 Uhr möglich. Durch die B 51 und den Umbau der Innenstadt wurde die Möglichkeit geschaffen, die Innenstadt während der Kirmes vom Fahrzeugverkehr frei zu halten. Die Stadtverwaltung weist die Anlieger rechtzeitig auf die Sondersituation hin, damit diese Lieferzeiten oder Anfahrten planen können.

(ser)
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