Wermelskirchen Kinder zum Verkehr genötigt
Wermelskirchen · Auch das vierte mutmaßliche Opfer im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung von Kindern in mehreren Fällen belastete gestern den angeklagten Peter Z. aus Wermelskirchen schwer.
Der 50-jährige Berufskraftfahrer muss sich derzeit vor dem Landgericht Köln verantworten, weil er sich an seiner Tochter, seinem Neffen, seiner Nichte und an dem Sohn von Freunden vergangen haben soll. Die Taten sollen zwischen 1986 und 2004 geschehen sein. Die mutmaßlichen Opfer waren zum Tatzeitpunkt alle im Grundschulalter.
Schleppend und kaum hörbar machte der heute 30-jährige Zeuge aus Remscheid seine Aussage. Nur mit größter Anstrengung sprach der Dachdecker über die Vorfälle, die seiner Erinnerung nach über 20 Jahre zurückliegen. Der Angeklagte, der damals mit seiner Familie in Lüttringhausen wohnte, sei ein Arbeitskollege des Vaters gewesen. Die Familien seien einige Jahre recht eng befreundet gewesen. So habe Peter Z. auch mehrfach in der Wohnung der Eltern übernachtet. Dabei sei es einmal zu einem sexuellen Übergriff gekommen. "Er ist nachts in mein Zimmer, in dem auch mein jüngerer Bruder schlief, gekommen und hat mich unter der Bettdecke unsittlich berührt." Gesehen habe er den Angeklagen aber nicht, da er sich schlafend gestellt und die Augen nicht geöffnet habe. Für Dr. Monika Müller-Laschet, die Verteidigerin des Angeklagten, ein Hinweis dafür, dass es sich bei dem ungebetenen Besucher nicht zwingend um ihren Mandanten gehandelt haben muss. Der war aber laut Aussage des Remscheiders zweifelsfrei der Mann, der ihn einst in seiner Wohnung in Lüttringhausen zum Oralverkehr zwingen wollte. Was das Kind nicht zugelassen habe. "Aber angefasst hat er mich an dem Tag."
Mit schwacher Stimme erzählt
Und dann wird seine Stimme noch etwas dünner, als er eine Geschichte erzählt, die sich ebenfalls vor über 20 Jahren ereignet haben soll. Der Angeklagte habe ihn im Auto mitgenommen, erzählte der Zeuge. Mit dabei sei damals dessen Tochter gewesen. Auf einem einsamen Parkplatz habe Peter Z. angehalten und die beiden Kinder genötigt, sich teilweise zu entkleiden und miteinander zu verkehren. Erst auf dem Rücksitz des Wagens, dann außerhalb des Fahrzeugs. Das Ganze habe wohl 15 bis 20 Minuten gedauert, habe aber nicht funktioniert. Danach hätten er und das Mädchen sich gegenseitig anfassen müssen.
Für das Gericht war die Schilderung dieses Vorfalls nicht neu. Die in der Hauptverhandlung vor der 2. Großen Strafkammer bereits als Zeugin vernommene Tochter des Angeklagten, die dem Vater sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung vorwirft, hatte diese Missbrauchsvariante bereits zu Protokoll gegeben.
Erneut erkundigte sich gestern der Vorsitzende Richter Wolfgang Hansel, ob der Angeklagte zu den Vorwürfen Stellung nehmen wolle. Und erneut schüttelte Peter Z. den Kopf. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.