Wermelskirchen KiJuPa-Wahlperiode bald vier Jahre

Wermelskirchen · Das Kinder- und Jugendparlament (KiJuPa) ist in Wermelskirchen längst etabliert und wird von Politikern in den Fachausschüssen anerkannt - und immer wieder für seine Arbeit und seinen Einsatz gelobt. Mit einer selbst erarbeiteten Satzungsänderung bereiten sich die 23 Mitglieder jetzt auf die Zukunft vor: Die oberste Altersgrenze der Kandidaten soll von 16 auf 17 Jahre angehoben; die Wahlperiode soll von drei auf vier Jahre ausgeweitet werden.

Diese Satzung hat jetzt der begleitende Jugendhilfeausschuss einstimmig dem Stadtrat zur Beschlussfassung am 4. Juli empfohlen. Wird dieses Gremium der Empfehlung der Fachpolitiker folgen, kann die Wahl fürs sechs Kinder- und Jugendparlament vorbereitet werden. Der Termin steht bereits fest: Mai 2017.

Katja Töbelmann begleitet als städtische Mitarbeiterin dieses Gremium. "Das KiJuPa hat die Satzung selbst überarbeitet. Es war den Kindern und Jugendlichen wichtig, dass die Verschiebung der Altersgrenze nach oben und eine Verlängerung der Wahlperiode erfolgt. Damit können Jugendliche und Heranwachsende bis 21 Jahre mitwirken und sich mit ihrer Erfahrung aktiver in das kommunale politische Geschehen einbringen", sagte Töbelmann. Denn die jüngsten Mitglieder des Parlaments waren zum Wahlzeitpunkt neun Jahre (!). "Wir haben insgesamt zwölf Kinder, die 2013 zwischen neun und zwölf Jahre waren."

Gerade die Kinder brauchten eine längere Zeit, um in diese Arbeit hereinzuwachsen. Dafür würden jetzt ältere Jugendliche benötigt,um effektiver arbeiten zu können und auch die Projektarbeit zu ermöglichen. Was aber nicht das Engagement der Kinder schmälern soll. Ausschussvorsitzender Michael Schneider zeigte sich von der jüngsten Sitzung der Nachwuchsparlamentarier begeistert: "Es war schon toll mit anzusehen, wie engagiert die Kinder und Jugendlichen Arbeit übernahmen." Sie selbst freue sich auf die Verlängerung der Wahlperiode - sie erhofft sich damit ein noch effektiveres Arbeiten mit den Kindern und Jugendlichen.

Das KiJuPa kann aber auch Anträge stellen. Ein Mitglieder hat Beratungs-, Antrags- und Rederecht im Jugendhilfeausschuss. Und das wird heute eifrig genutzt.

Eine weitere wichtige Satzungsänderung: Wer zweimal hintereinander unentschuldigt bei einem Arbeitsgruppentreffen oder bei einer Sitzung des Parlaments fehlt, scheidet aus.

(RP)
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