Hauptausschuss in Wermelskirchen Keine Gebührenerhöhung in 2019

Wermelskirchen · „Nullrunde“ bei den städtischen Gebühren: Die Privathaushalte bleiben im nächsten Jahr verschont. Lediglich der Gewerbemüll wird teurer.

 2019 bleiben die Müllgebühren stabil.

2019 bleiben die Müllgebühren stabil.

Foto: dpa

Darüber können sich Privatleute in Wermelskirchen freuen: „Otto-Normal-Verbraucher“ müssen im kommenden Jahr keine Gebührenerhöhungen im Bestattungswesen und bei der Abfallbeseitigung hinnehmen. Die entsprechenden Kalkulationen der Stadtverwaltung nahm der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig an. Demnach erhöht sich im kommenden Jahr lediglich die Gebühr für gewerblichen Restmüll von 1,86 Euro je Liter auf 1,91 Euro, die Kosten für die Entsorgung des Mülls aus Privathaushalten bleiben konstant. Ebenso die Kosten für Bestattungen.

Die gleichbleibend kalkulierten Gebühren für den Rettungsdienst nahm der Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis – die Beschlussfassung erfolgt hierbei auf Kreisebene im Kreistag.

Wochenmärkte Für die Beschicker von Wochen- und Jahrmärkten ändert sich nichts. Damit verzichtet de Stadt Wermelskirchen allerdings freiwillig auf Geld. Denn die Unterdeckung aus 2015 (Wochenmärkte 12.096 Euro und Jahrmärkte 12.334 Euro), die eigentlich laut KAG (Kommunalabgabengesetz) innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden müsste, wäre nur durch Gebührenerhöhungen zu refinanzieren. „Das ist jedoch nicht zielführend und angesichts der zu erwartenden Einschränkungen durch den Loches-Platz-Umbau nicht vermittelbar“, erläuterte Stadtkämmerer Dirk Irlenbusch.

Bestattungen Das Sterben wird 2019 in Wermelskirchen nicht teurer. So bleiben die Kosten für den Erwerb eines Grabes unverändert. Die belaufen sich beispielsweise bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren auf 1410 Euro für ein Wahlgrab, 977 Euro für ein Urnengrab, 896 Euro für ein Kinderwahlgrab oder 987 Euro für ein Reihengrab.

Wie in 2018 belaufen sich die Bestattungsgebühren bei einer klassischen Beerdigung im kommenden Jahr auf 988 Euro für Personen ab sechs Jahren (Person bis fünf Jahre: 200 Euro).

Die Beisetzung auf einer Asche­streuwiese kostet 247 Euro, die Urnenbeisetzung ebenfalls 247 Euro (Baumbestattung/Urne 494 Euro). Die zusätzlich fällig werdenden Kosten für die Benutzung von Gebäuden und Einrichtungen bei Bestattungen liegen bei 317 Euro (Trauerhalle), 70 Euro (Leichenhalle) und 35 Euro (Leichenhalle ohne Kühlung).

Die Einrichtung einer Grabstätte auf dem Waldfriedhof kostet bei einem Einzelgrab 161 Euro (Doppelgrab 233 Euro, Dreiergrab 306 Euro. Urnengrab 68 Euro, Zweitbelegung 50 Euro).

Die Baumbestattung in der Urne auf dem Waldfriedhof schlägt mit 180 Euro zu Buche, das Rasenreihengrab mit 423 Euro. Nicht zu vergessen sind die Kosten für die Grabsteine, die die Stadt mit 145 Euro bei stehenden Grabzeichen berechnet.

Müllgebühren Genauso müssen Privathaushalte in 2019 mit keiner Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren rechnen. Der sogenannte kommunale Siedlungsabfall kostet 2,05 Euro pro Liter und setzt sich aus 1,91 Euro für den Restmüll und 14 Cent für den Papierabfall zusammen. Auf einen Liter Bioabfall entfallen weiterhin Gebühren von 94 Cent.

Lediglich die Liter-Gebühr für Gewerbeabfall (Restmüll) erhöht sich in 2019 gegenüber 2018 um fünf Cent von 1,86 auf 1,91 Euro.

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