Wermelskirchen Kein Vergleich: „Ich bin unschuldig!“
Wermelskirchen · Im Mai 2000 soll ein bis heute unbekannter Räuber eine ehemalige Sparkassenangestellte überfallen und 242000 D-Mark geraubt haben. Die Frau hatte zwischenzeitlich ein Geständnis abgelegt, das Geld unterschlagen zu haben, dieses Geständnis aber dann widerrufen, als eine Versicherung Schadenersatzansprüche stellte. Die strafrechtliche Seite ist bis heute in der Berufung keinen Schritt voran gekommen, weil anscheinend keiner den Mammutprozess aufrollen möchte. Seit gestern steht fest: Die Fünfte Kammer des Landesarbeitsgerichtes in Düsseldorf wird jetzt zur Wahrheitsfindung den Fall aufrollen – Zeugen, Richter und Staatsanwälte könnten geladen werden.
Im Mai 2000 soll ein bis heute unbekannter Räuber eine ehemalige Sparkassenangestellte überfallen und 242 000 D-Mark geraubt haben. Die Frau hatte zwischenzeitlich ein Geständnis abgelegt, das Geld unterschlagen zu haben, dieses Geständnis aber dann widerrufen, als eine Versicherung Schadenersatzansprüche stellte. Die strafrechtliche Seite ist bis heute in der Berufung keinen Schritt voran gekommen, weil anscheinend keiner den Mammutprozess aufrollen möchte. Seit gestern steht fest: Die Fünfte Kammer des Landesarbeitsgerichtes in Düsseldorf wird jetzt zur Wahrheitsfindung den Fall aufrollen – Zeugen, Richter und Staatsanwälte könnten geladen werden.
Geständnis erst nach Zureden
Gestern stand die heute 52-Jährige als Beklagte vor dem Landesarbeitsgericht. Kläger war die Provinzial Rheinland, die der Sparkasse als Versicherungsleistung (vermeintlicher Raubüberfall) das gestohlene Geld ersetzte. Schadenersatzansprüche müssten gegen einen mutmaßlichen Räuber geltend gemacht werden. Den aber gibt es derzeit nicht.
Inzwischen hat die Sparkasse aber 160 000 Mark an die Provinzial zurückgezahlt – da griff eine Züricher Vertrauenschadensversicherung.
Die Beklagte hatte zuvor deutlich gemacht, dass sie im Strafprozess erst nach Zureden des Richters ein Geständnis abgelegt hätte: Der soll ihr damals vorgeschlagen haben, bei Zahlung von 20 000 D-Mark das Verfahren einzustellen. Wenn nicht, würde ihr eine mehrjährige Haftstrafe drohen. „Diese Androhung zog mir die Füße unterm Boden weg.“ Auch der damalige Sparkassendirektor soll öffentlich gesagt haben, dass von Seiten der Sparkasse keine Ansprüche geltend gemacht würden.
Sie habe das Geld nicht unterschlagen, erklärte sie vor der Fünften Kammer, sie sei an jenem Freitag im März 2000 von einem Mann bedroht worden. Noch heute leide sie unter dem nicht abgeschlossenen Verfahren.
In der offenen Erörterung machte das Gericht seine Einschätzung zum Verfahren deutlich und unterbreitete nach kurzer Verhandlungspause ein Vergleichsangebot. Letztlich ginge es um 80 000 DM-Mark, von der Kammer auf 40 000 Euro abgerundet. Bei geteiltem Prozessrisiko hätte die Beklagte 20 000 Euro zu bezahlen – und gleichzeitig würde das Strafverfahren eingestellt.
Die ehemalige Sparkassenangestellte zeigte sich nicht vergleichsbereit: „Ich habe das Geld nicht. Und warum soll ich für etwas zahlen, was ich nicht getan habe.“
Auch der Rechtsanwalt des Klägers wertete die Sachlage anders als die Kammer – hier will man in der Provinzial beraten.
Das Landesarbeitsgericht rollt nun das Verfahren ab November auf – mit allen Konsequenzen. Sollte die Beklagte im Zivilverfahren verurteilt werden, würde auch noch ein Strafverfahren auf sie warten.