Wermelskirchen Kein Geldsegen aus Solidarpakt

Wermelskirchen · Die Verfassungsklage gegen den Solidarpakt war zwar erfolgreich. Wermelskirchen rechnet aber nicht mit einer großen finanziellen Entlastung. Rund 30 Millionen Euro hat die Stadt bereits für den Fonds Deutsche Einheit gezahlt.

Rund 30 Millionen Euro hat Wermelskirchen seit 1990 in den Fonds Deutsche Einheit für den Aufbau der neuen Bundesländer (Solidarpakt) einbezahlt. Nun haben zwar 91 Städte und Gemeinden vor dem Verfassungsgerichtshof Münster erfolgreich Klage gegen den Länderfinanzausgleich geführt. Ob der Ausgang dieses Verfahrens aber für Wermelskirchen zu einem nennenswerten Geldsegen führen wird, bezweifelt Stadtkämmerer Bernd Hibst.

Stadt macht keine Geschenke

"Wenn ich jetzt eine Summe nennen würde, dann wäre das Kaffeesatzleserei", sagt der Kämmerer. Denn das Urteil besage lediglich, dass die Verteilung der Lasten zwischen Land und Kommunen anders geregelt werden müsse. Es mache aber keine Aussagen zum Verteilungsschlüssel der finanziellen Lasten. "Seriös kann ich noch nichts dazu sagen, in welchem Umfang Wermelskirchen entlastet wird. Momentan kann ich aber so viel sagen, dass das Urteil eine positive Auswirkung auf uns haben wird", meint der Kämmerer vorsichtig. Dabei werde es aber auf keinen Fall um hohe Beträge gehen, "nicht mehr als 100 000 Euro" Einsparung der städtischen Ausgaben für den Solidarpakt seien möglicherweise zu erwarten.

Und eines stellt der Stadtkämmerer angesichts eines Schuldenstandes von rund 32 Millionen Euro für Wermelskirchen sogleich fest: "Wir haben keine Geschenke zu machen!", betont Hibst. Der wie auch immer bezifferte, für Wermelskirchen nach der Verfassungsbeschwerde eingesparte Betrag werde voll und ganz zur weiteren Verringerung des Defizits benötigt. Die Stadt könne derzeit keinerlei Begehrlichkeiten befriedigen, verweist er auf die teilweise schmerzlichen Einschnitte, die die Haushaltskonsolidierung jetzt für viele mit sich bringt. Für Hibst steht fest: "Ich muss zuerst die Urteilsbegründung kennen, erst dann kann gerechnet werden." Wermelskirchen hatte sich übrigens wie das Gros der Städte im Rheinisch-Bergischen Kreis nicht an der Verfassungsbeschwerde beteiligt. Nach Informationen unserer Zeitung spielten beim Beitritt zu dieser Verfassungsbeschwerde auch politische Gründe eine Rolle.

"Raubzug durch die Gemeinden"

Die SPD des Rheinisch-Bergischen Kreises feierte gestern den Erfolg der Verfassungsbeschwerde: "Erneut scheiterte ein Gesetz der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof", freute sich Helene Hammelrath, Landtagskandidatin der SPD Rhein-Berg. Die Regierung Rüttgers und auch die Rhein-Berg-Abgeordneten Holger Müller und Rainer Deppe (beide CDU) hätten bei der Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit die Städte und Gemeinden in NRW ein weiteres Mal unnötig belasten wollen, meint Hammelrath.

Sie schreibt: "Ich begrüße außerordentlich, dass dieser Raubzug durch die kommunalen Kassen durch die höchsten Richter des Landes offengelegt wurde, und ich bin froh, dass ich seinerzeit gegen das Gesetz gestimmt habe." Die Sozialdemokratin erinnert, das Gesetz sei noch unter der Regierung von Jürgen Rüttgers (CDU) gemeinsam mit dem damaligen Innenminister Ingo Wolf (FDP) auf den Weg gebracht worden.

(RP)
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