Bensberg/Wermelskirchen Kalaschnikow bei Wermelskirchener Rentner gefunden

Bensberg/Wermelskirchen · Das Schöffengericht in Bergisch Gladbach-Bensberg hat einen 76-Jährigen Wermelskirchener wegen Verstoß gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontroll-Gesetz verurteilt.

 Das AK-47, kurz „Kalaschnikow“, gilt als Kriegswaffe.

Das AK-47, kurz „Kalaschnikow“, gilt als Kriegswaffe.

Foto: dpa/dpa, Polizei Siegen

4500 Euro Strafe, zahlbar in 150 Tagessätzen à 30 Euro, muss ein 76-jähriger Wermelskirchener wegen Verstoß gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontroll-Gesetz zahlen. Dieses Urteil fällte das Schöffengericht in Bergisch Gladbach-Bensberg, wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet. Schwerwiegenster Grund für das Urteil: Die Ermittler fanden im Keller des Wermelskircheners ein AK-47-Sturmgewehr, kurz „Kalaschnikow“, weshalb die Richterinnen auch nicht dem Antrag der Verteidigung zur Herabstufung auf einen „fahrlässigen Verstoß“ folgen wollten. Schließlich wisse jeder Laie, dass das AK-47 eine Kriegswaffe sei.