Empfehlungsbeschluss in Wermelskirchen In Neuenhöhe kann gebaut werden

Wermelskirchen · Weil ein Baum auf der gegenüberliegenden Straßenseite der B51 gesichert werden muss, gab‘s eine B-Planänderung. Angesiedelt werden soll wenig störendes Gewerbe und Wohnbebauung.

 Gegenüber vom  Lux-Mitarbeiter-Parkplatz liegt das Areal, das als Mischgebiet ausgewiesen wird.

Gegenüber vom  Lux-Mitarbeiter-Parkplatz liegt das Areal, das als Mischgebiet ausgewiesen wird.

Foto: Stephan Singer

Manchmal ist es ein einzelner Baum, der zur Änderung eines Aufstellungsbeschlusses führt. So wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 89 „Neuenhöhe Mitte“ geändert. Der Grund: Die Erweiterung des Geltungsbereichs umfasst nun auch die B51 und ergibt sich daraus, dass ein Baum auf der gegenüberliegenden Straßenseite gesichert werden soll. Bei zwei Gegenstimmen von den Grünen votierte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr mehrheitlich für den Verwaltungsvorschlag, der im Stadtrat verabschieden werden muss.