Deutscher Jagdverband und Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute Im Frühling ist auch „Rush Hour“ des Wildes
Wermelskirchen · Zwischen März und Mai gibt es die meisten Kollisionen zwischen Autofahrern und Wildtieren. Was ist zu tun, wenn es zu so einem Unfall kommt? Ein Versicherungsfachmann gibt wichtige Tipps.
Die Temperaturen steigen, die ersten Knospen zeigen sich an den Pflanzen, und abends ist es länger hell. Ein Grund ist die Zeitumstellung, die aber auch dazu führt, dass es morgens eine Zeitspanne gibt, die wieder in der Dämmerung liegt. Und da ist vor allem bei Autofahrern im Berufsverkehr Vorsicht geboten, denn damit steigt die Gefahr von Wildunfällen, teilt der Deutsche Jagdverband (DJV) mit. Denn auch die morgendliche „Rush Hour“ vieler Wildtiere läuft dann. Rehe, Füchse, Feldhasen und Co. sind in der Morgendämmerung auf Futtersuche und kreuzen dabei auch die Verkehrswege der Menschen. Auch in der Abenddämmerung ist mit Wildwechsel zu rechnen. Die meisten Wildunfälle im Frühjahr passieren laut DJV in den Monaten März bis Mai.
Vor allem auf Strecken, die an unübersichtlichen Wald- und Feldrändern verlaufen, sollte vorausschauend gefahren werden, darüber hinaus den Straßenrand im Blick halten, Fuß vom Gas und maximal aufmerksam bleiben.
Zeigen sich Tiere, können Abblenden, Hupen und Bremsen einen Zusammenstoß verhindern. Im Ernstfall eine Vollbremsung machen, aber nicht ausweichen. Denn das kann im Gegenverkehr oder an einem Baum enden. Wichtig: Meist kommt nicht nur ein Tier allein auf die Straße, sondern auch noch Nachzügler.
Lässt sich ein Zusammenstoß mit einem Wildtier nicht verhindern, gilt: Warnblinker an und mit angezogener Warnweste das Warndreieck aufstellen. Dann die Polizei anrufen – auch wenn es keine verletzten Menschen gibt. Sie kann den Wildschaden aufnehmen, was auch für eine Teil- oder Vollkaskoversicherung wichtig ist.
„Bei Wildunfällen können die Schäden am eigenen Fahrzeug beachtlich sein“, betont der Wermelskirchener Lothar Weber, Sprecher des Bezirks Bergisch Land - Wuppertal-Solingen-Remscheid im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Doch die meisten sind über die Teil- oder Vollkaskoversicherung gedeckt. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten sollten Wildschäden aber unverzüglich bei der Polizei oder der zuständigen Forstbehörde gemeldet werden und natürlich auch bei der Kfz-Versicherung.“
Im Zuge der Teilkasko werden nur Fahrzeugschäden ersetzt, die durch einen Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Haarwild, definiert nach Bundesjagdgesetz, entstanden sind. Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch und Fuchs. „Durch die Vielzahl der Teilkasko-Tarife gibt es aber inzwischen auch ‚Teilkasko-light’-Versicherungen, die selbst Schäden durch Haarwild nicht regulieren“, informiert Weber, „und solche, die Kollisionen mit Tieren erst bei Zusatzbeiträgen einschließen.“
Für die zügige Schadensregulierung der Versicherung sind Fotos vom Wildunfall zweckmäßig, also vom Tier und den Autoschäden.
Tote Tiere sollten zum Schutz vor Infektionen nur mit Handschuhen angefasst und von der Straße gezogen werden. Zu noch lebenden Tieren aber Abstand halten. „Selbst ein Reh kann schwere Verletzungen verursachen“, sagt Torsten Reinwald vom DJV. Aus falsch verstandener Sorge sollten Autofahrer auch nie ein verletztes Tier ins Auto laden, etwa um es zum Tierarzt zu bringen. „Die ungewohnte Nähe zu Menschen verursacht enormen Stress, der sogar zum Tod führen kann“, sagt Torsten Reinwald. Das Einsammeln von toten Tieren wird zudem als Wilderei geahndet. Ein flüchtendes Tier auch nicht auf eigene Faust verfolgen. Die Fluchtrichtung sollte aber mitgeteilt werden, damit ein Jäger das verletzte Tier aufzuspüren kann.
Nach Angaben der Versicherungswirtschaft kommt es übers Jahr gerechnet zu etwa 280.000 Kollisionen von Wildtieren mit Autos.