Wermelskirchen Hibst: Keine Haushaltsmittel für Inklusionshelfer-Projekt
Wermelskirchen · Der Kämmerer stellt klar, dass die Stadt die finanzielle Lücke nicht übernehmen kann. Auch das Land springt nicht in die Bresche.
Wird das erfolgreiche Inklusionshelfer-Projekt an den Grundschulen und der Sekundarschule über den Mai hinaus fortgeführt? Mit dieser Frage befassen sich aktuell Stadtverwaltung und Politik, denn die Inklusionspauschale des Landes in Höhe von 56.000 Euro pro Jahr, die für das Projekt verwendet wird, ist Ende Mai aufgebraucht. Die Stadt sucht weiterhin nach anderen Fördermitteln, um die finanzielle Lücke von knapp 80.000 Euro für 2016 zu schließen.
Im Ausschuss für Soziales und Inklusion stand jetzt ein Antrag der WNKUWG auf der Tagesordnung, in dem die Fraktion fordert, ein Konzept zur Finanzierung zu erarbeiten und vorsorglich als letzten Lösungsweg die benötigten 80.000 Euro in den Haushalt 2016 bereitzustellen, um das Projekt über den Mai hinaus fortführen zu können. Ausschussvorsitzende Christel Reetz wollte nicht, dass sich der Ausschuss mit dem Antrag befasst. "Wir sind dafür nicht zuständig, das Thema gehört in den Schulausschuss", kritisierte sie. Die CDU-Fraktion meldete schließlich noch Beratungsbedarf an - eine Diskussion und Entscheidung soll zu einem späteren Zeitpunkt in dem dafür zuständigen Fachausschuss erfolgen.
Kämmerer Bernd Hibst machte deutlich, dass keine Haushaltsmittel für dieses Inklusionsprojekt bereitgestellt werden könnten. Es sei absehbar gewesen, dass die Landesmittel nur reichen, um das Projekt für ein Jahr zu finanzieren. Das Inklusionshelfer-Projekt sei erfolgreich, die Probleme würden angepackt. Sollten aber Haushaltsmittel zur Finanzierung genutzt werden, "könnte die Kommunalaufsicht diese freiwillige Leistung problematisch sehen, zumal Wermelskirchen als einzige Kommune im Kreis dieses inhaltlich sinnvolle Projekt betreibt", sagte Hibst.
Er informierte die Politiker zudem darüber, dass sich die Stadt Wermelskirchen einer Sammelklage gegen das Land NRW angeschlossen hat. Das Verfahren läuft. Es geht dabei um die Inklusionspauschale, die das Land an die Kommunen zahlt. Wermelskirchen soll mit den 56.000 Euro pro Jahr das gesamte Thema Inklusion abdecken. Dies sei ein Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip, das verfassungsrechtlich verankert. Es bedeutet im übertragenen Sinn: Wer etwas bestellt, muss auch dafür zahlen. Die schulische Inklusion ist nach Auffassung der Städte und Kreise eine Aufgabe, die ihnen das Land per Gesetz übertragen hat. Also müsse ihnen das Land die damit verbundenen Kosten erstatten.
Das Land hat zuletzt signalisiert, dass es nicht mehr als 56.000 Euro pro Jahr geben wird - somit steht das Inklusionshelfer-Projekt vor dem Aus. Oder finden Stadt und Politik noch eine andere Lösung?