Wermelskirchen Hartes Ringen um Anliegergebühren

Wermelskirchen · Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Beschluss über die neue Satzung vertagt. Knackpunkt ist die neue Höhe der Gebühren. Einige Fraktionen fordern eine moderatere Erhöhung als die Stadt sie vorschlägt.

 Die Mannesmannstraße ist in keinem guten Zustand. Doch die Anwohner befürchten, dass hohe Anliegerbeiträge auf sie zukommen, wenn ihre Straße aufwendig ausgebaut wird. Im Januar trafen sich die Bürger auf Einladung der WNKUWG zu einem Gespräch mit Politikern.

Die Mannesmannstraße ist in keinem guten Zustand. Doch die Anwohner befürchten, dass hohe Anliegerbeiträge auf sie zukommen, wenn ihre Straße aufwendig ausgebaut wird. Im Januar trafen sich die Bürger auf Einladung der WNKUWG zu einem Gespräch mit Politikern.

Foto: Solveig Pudelski (Archiv)

Höhere Gebühren festzusetzen, ist immer ein heißes Eisen, vor allem wenn es am Ende um hohe Summen geht, die der Bürger zu zahlen hat. Das ist bei den sogenannten Anliegerbeiträgen der Fall. Wird eine Straße erneuert und ausgebaut, müssen Anlieger teilweise fünfstellige Summen hinblättern. Das trifft viele Grundbesitzer hart. Daher ringen die Politiker in Wermelskirchen seit Monaten um die Sätze zur Erhebung von Anliegergebühren.

In der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde über das Maß der Erhöhung und über einige Passagen, die als unscharf formuliert empfunden wurden, diskutiert. Zwar hat die Stadt das Maß der Erhöhung von ursprünglich 20 Prozentpunkte auf 10 Prozentpunkte reduziert. Aber einige Politiker sahen weiteren Beratungsbedarf, so dass ein Beschluss am Ende vertagt wurde. Bis zur Ratssitzung am Montag solle die Zeit genutzt werden, um einige Punkte zu klären.

Allerdings machte Kämmerer Bernd Hibst deutlich, wie sehr die Anpassung der Beitragssätze drängt. Mit der derzeitigen Regelung liege Wermelskirchen am untersten Level einer möglichen Beteiligung der Bürger an den Straßenausbaukosten, die Sätze seien sehr niedrig. Seine deutlichen Worte: "Die Grenze zur Rechtswidrigkeit ist fast erreicht." Das heißt, die Stadt müsse die Bürger mehr beteiligen als bisher. Das habe auch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei bei einer Infoveranstaltung für die Fraktionen deutlich gemacht.

Die Rechtslage besage, dass bei anfallenden Kosten erst einmal der Bedarf aus den jeweiligen Bereichen abgeschöpft werden müsse, ehe die Maßnahmen aus Steuermitteln finanziert werden - nach dem Motto: Profitiert der Anlieger von der neu ausgebauten Straße, muss er sich an den Kosten beteiligen. Bei Anliegerstraßen ist er eher der Nutznießer, als Anwohner von Durchgangsstraßen, die viele nutzen. Die Grundsteuer zu erhöhen, um den Anteil der Bürger an den Ausbaukosten aufzustocken und somit auf alle zu verteilen, sei juristisch betrachtet nicht zu rechtfertigen.

Generell gegen eine Erhöhung sprach sich Oliver Platt (Büfo) aus. Er sehe in den neuen Sätzen eine heftige Erhöhung. Statt 50 Prozent sollen Anlieger 60 Prozent tragen, das sei unterm Strich eine 20-prozentige Erhöhung.

Die WNKUWG lehnt Straßenausbaubeiträge grundsätzlich ab, "einige Bundesländer haben sie bereits abgeschafft", sagte Henning Rehse. Auf eine mäßige Gebührenerhöhung, eine ausgewogene Satzung und eine gerechte Lösung setze die CDU, betonte Karl-Heinz Wilke. Auch die SPD plädiert für eine moderate Erhöhung. "Die Kommunen in NRW sind darauf angewiesen, dass ein Straßenausbau nicht komplett aus Steuermitteln finanziert wird, sondern auch aus Gebühren von Bürgern", sagte SPD-Fraktionsvorsitzender Jochen Bilstein. "Wir stehen im Wort, wir haben ein Haushaltsicherungskonzept und gleichzeitig hohe Aufwendungen." Dagegen bezeichnet die FDP die stärkere Belastung der Grundstückseigentümer als Wegelagerei. Die Stadt versuche, gestiegene Baupreise auf Bürger abzuwälzen - ohne eine Gegenleistung. Darüber hinaus sei die Stadt ihrer Straßenunterhaltspflicht nur unzureichend nachgekommen und habe nur ein Viertel der notwendigen Summe investiert: drei Millionen Euro in zehn Jahren, notwendig gewesen wäre laut einem Merkblatt über den Finanzbedarf der Straßenunterhaltung mindestens das Vierfache. Dass Haushaltsmittel aus dem Budget der Straßenunterhaltung nicht vollständig ausgegeben wurden, sei nicht nachvollziehbar.

(pd)
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