Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Wermelskirchen Gutachten nötig – neuer Termin wegen Trunkenheitsfahrt

Wermelskirchen · Angeklagter soll mit 2,64 Promille Alkohol im Blut Auto gefahren sein – hatte er erst auf dem Rastplatz nach einem Streit mit seiner Freundin getrunken oder vorher?

 Das Verfahren gegen einen angetrunkenen Autofahrer geht in die nächste Runde.

Das Verfahren gegen einen angetrunkenen Autofahrer geht in die nächste Runde.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Stolze 2,64 Promille Blutalkoholwert – die meisten Menschen könnten mit der entsprechenden Menge Alkohol im Körper nicht mehr geradeaus gehen, geschweige denn mit dem Auto fahren. Das habe er aber auch gar nicht getan, sagte ein 49-jähriger Mann aus St. Augustin, der sich wegen Fahren unter Alkoholeinfluss vor dem Amtsgericht verantworten musste. „Ich bin an einem Freitagabend im November des Vorjahres von St. Augustin zu meiner Freundin nach Hannover gefahren, als sie mir etwa auf Höhe der Raststelle Remscheid sagte, das ich doch erst am Samstag kommen sollte“, sagt der Mann. Da der Hintergrund ein Streit mit seiner Freundin gewesen sei, sei er entsprechend nicht besonders gut gelaunt gewesen. „Ich bin dann auf den Rastplatz gefahren und habe angefangen, Alkohol zu trinken. Ich habe dann beschlossen, auf dem Rastplatz zu übernachten und am nächsten Tag weiterzufahren“, sagte er weiter.