Wermelskirchen Gericht - Anzeige wegen Falschaussage

Wermelskirchen · Das Alibi des Angeklagten durch Entlastungszeugen geriet ins Wanken.

Der 22-jährige Angeklagte schien das Verfahren gegen ihn auf die leichte Schulter zu nehmen. Das erste Verfahren gegen ihn wegen zweimaliger Körperverletzung war im Rahmen des Jugendstrafrechts gegen eine Geldbuße eingestellt worden. Zum Tatzeitpunkt war er im ersten Fall noch jugendlich, im zweiten ein Heranwachsender. Jetzt saß er wegen derselben Delikte wieder vor dem Kadi: Er hatte die Geldbuße nicht bezahlt.

"Ich hatte kein Geld", sagte er zur Begründung. Das Verfahren wurde nunmehr gänzlich neu aufgerollt: Draußen vor dem Gerichtssaal warteten zehn Zeugen. Einmal soll der Angeklagte während einer Schulabschlussfeier einem jungen Mann ohne Ursache mit der Faust aufs linke Auge schlagen haben. Das andere Mal soll er einem anderen jungen Mann in einem Getränkemarkt unvermittelt mit der flachen Hand so in das Gesicht geschlagen haben, dass der Getroffene zu Boden ging.

Der Angeklagte stritt beide Anklagepunkte ab. Während der Schulfeier habe er die ganze Zeit mit zwei Freunden auf einem Sofa gesessen und sich quasi nicht bewegt. Es habe weder einen Streit noch einen Konflikt gegeben. Und im Getränkemarkt habe man sich lediglich "ein bisschen gekäbbelt". Mehr nicht. Die geschädigten Zeugen widersprachen. Er sei auf der Tanzfläche bei der Schulfeier vom Angeklagten aufs Auge geschlagen worden, sagte der erste Geschädigte. Das bestätigte ein Zeuge, der unmittelbar daneben gestanden hatte. Er schilderte den Vorfall detailliert. Andere Zeugen konnten sich nicht mehr erinnern oder hatten die Tat nicht unmittelbar gesehen. Ein Zeuge allerdings behauptete mit nahezu derselben Wortwahl wie der Angeklagte, dass er zusammen mit seinem Bruder und dem Angeklagten den ganzen Abend auf der Couch gesessen hätte. Auch auf Nachfrage blieb er bei seiner Meinung. Sein Bruder behauptete zunächst dasselbe, konnte sich aber nach dem Hinweis des Richters auf die Bedeutung einer Falschaussage plötzlich "nicht mehr genau erinnern".

Zur Situation im Getränkemarkt gab es die Zeugenaussagen betreffend ein ähnliches Bild: Die Kassiererin bestätige detailliert die Schilderung des Geschädigten, während die Freundin des Angeklagten als unmittelbar Beteiligte nichts gesehen haben wollte. Das Gericht glaubte den Entlastungszeugen nicht. Sie müssen mit einer Anzeige wegen Falschaussage rechnen. Es verwarnte den Angeklagten erneut nach dem Jugendstrafrecht wegen Körperverletzung in zwei Fällen. Diesmal muss er eine Geldstrafe von 1000 Euro berappen. Er kann sie in Monatsraten zu 50 Euro bezahlen.

(bege)
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